Militär
(franz.
militaire, v. lat.
Militia), Gesamtbezeichnung aller zum aktiven Dienststand des
Heers gehörigen
Personen, der
Militärpersonen. Im
Deutschen
Reich
gehören hierzu: a) die
Offiziere,
Militärärzte und
Militärbeamten (s. d.) vom
Tag der
Anstellung bis zu
dem der Entlassung, im
Unteroffizier- und Mannschaftsstand die
Kapitulanten (über drei Jahre
Dienenden) vom Beginn bis zum
Ablauf
[* 3] oder zur Aufhebung der
Kapitulation; die
Freiwilligen und
Rekruten vom
Eintritt in die Verpflegung des Truppenteils,
Einjährig-Freiwillige
vom
Tag ihrer
Einstellung bis zum
Ablauf des
Tags ihrer Entlassung aus dem aktiven
Dienst; b) die aus dem
Beurlaubtenstand zum
Dienst einberufenen, im
Krieg auch freiwillig eingetretenen
Offiziere,
Ärzte,
Militärbeamten und
Mannschaften
vom
Tag, an dem sie einberufen sind, bis zu dem der Entlassung. - Militär
staaten,
Staaten, die ein starkes stehendes
Heer im
Frieden unterhalten.
Vgl. Daude, Die bürgerlichen Rechtsverhältnisse der Militärpersonen (2. Aufl., Berl. 1887).