Militärver
waltung,
Gesamtname für diejenigen Militärbehörden, welche die wirtschaftlichen (ökonomischen) Angelegenheiten der Truppen, also deren Besoldung, Ausrüstung, Verpflegung und Unterbringung etc., leiten. Die oberste Behörde für die ist in Deutschland [* 2] das Kriegsministerium, die Intendanturen (s. d.) sind dem Militärökonomiedepartement unterstellt. Die Verwaltung der Waffen, [* 3] der Munition und des Artilleriematerials ressortiert von der Artillerieabteilung des Allgemeinen Kriegsdepartements, welcher als ausführende Organe die Artilleriedepots unterstellt sind; Zwischeninstanz sind die vier Artilleriedepotinspektionen. Die fortifikatorischen Streitmittel werden von den »Fortifikationen« der Festungen und von den Festungsbaudirektionen der Küstenplätze verwaltet, welche von der Ingenieurabteilung des Allgemeinen Kriegsdepartements ressortieren; Zwischeninstanz sind die neun Festungsinspektionen. - Die Verwaltung des Trainmaterials (Ausrüstung der Proviant-, Feldbäckerei- und Fuhrparkskolonnen, der Feldlazarette und Sanitätsdetachements) wird geleitet durch die Traininspektion, deren ausführende Organe die Traindepots (eins pro Armeekorps) sind. Die oberste Geldzahlungsstelle ist die Generalmilitärkasse in Berlin. [* 4] Die Remontierung verwaltet die Abteilung für das Remontewesen wie die Militärmedizinalabteilung die Medizinalangelegenheiten.
Vgl. de l'Homme de
Courbière, Grundzüge der deutschen Militärver
waltung (Berl. 1882);
v. Richthofen, Haushalt der Kriegsheere (das. 1839);
Neumann,
Volkswirtschaftslehre mit besonderer Anwendung auf Heerwesen und
Militärver
waltung
(Wien
[* 5] 1873).