Milde
Stiftungen (Fromme Stiftungen, Pia corpora, Piae causae), Stiftungen oder Anstalten, welche vom Staat oder von Gemeinden oder von Privatleuten zu irgend einem frommen oder mildthätigen Zweck errichtet worden sind, wie Armenhäuser, Armenschulen, Hospitäler, Klöster etc. Solche Stiftungen haben meist die Rechte juristischer Personen, welche ihnen jedoch ausdrücklich vom Staat verliehen werden müssen (s. Juristische Person).