Milde
Stiftung, fromme Stiftung (lat. pium corpus; pia causa, Stiftung (s. d.) zu religiösen Zwecken, für Wohlthätigkeit und Unterricht. Die standen nach röm. und kanonischem Recht unter der christl. Kirche, welche sie mit ihrer Persönlichkeit deckte und sie verwaltete, so daß ihnen auch die Privilegien der Kirche und der kirchlichen Anstalten zugesprochen wurden. Seit dem 16. Jahrh. stehen sie, insonderheit die seit der Zeit errichteten Stiftungen zu wohlthätigen und Unterrichtszwecken wie andere Stiftungen unter Aufsicht des Staates. Das Recht selbständiger Persönlichkeit (s. Juristische Person) kann in fast allen deutschen Staaten nur durch Verleihung des Staates erworben werden. Die haben noch heute mannigfache Vorrechte teils im bürgerlichen Verkehr, teils in Beziehung auf Befreiung von Steuern.