Métayage
(franz., spr. -täjahsch), s. Halbpacht.
Métayage
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Métayage
(franz., spr. -täjahsch), s. Halbpacht.
(Teilbau, Halbbau, Halbscheidwirtschaft, Halbteilwirtschaft, Métayage) ist eine Form der Verpachtung landwirtschaftlicher Güter, bei welcher der Verpachter dem Pachter Boden, Gebäude, Inventar, unter Umständen auch noch weiteres Betriebskapital überläßt, der Pachter das übrige Betriebskapital und die ganze Arbeit stellt und der Pachtzins in einem Teil des Bruttoertrags, in der Regel in der Hälfte (daher auch die Bezeichnung der Pachter als Halbleute), besteht.
Die Halbpacht war schon im Altertum bekannt, sie ist noch heute weit verbreitet, namentlich im Süden Europas (Frankreich, Spanien, [* 4] Italien), [* 5] in einem großen Teil von Asien, [* 6] neuerdings auch in Südamerika [* 7] (besonders in Brasilien). [* 8] Wo die Halbpacht besteht, kommt sie wesentlich nur bei kleinen Gütern vor, die Pachter gehören der niedern landwirtschaftlichen Bevölkerung [* 9] an, haben wenig Vermögen und Bildung, die Verpachter sind große Grundbesitzer. Die Halbpacht kann im einzelnen manche Unterschiede (größere, geringere Kapitalleistung des Eigentümers, größere, geringere Einwirkung desselben auf die Bewirtschaftung, größerer, geringerer Pachtzins, längere, kürzere Dauer des Kontrakts) zeigen und zeigt auch thatsächlich solche in den verschiedenen Ländern und Gegenden, wo sie vorkommt.
Die Halbpacht kann unter Umständen die Vorteile haben, daß Güter, für welche es an Zeitpachtern fehlt, und welche die Eigentümer nicht selbst bewirtschaften können oder wollen, höhere Erträge als bei der Administration liefern und dazu Personen, welche sonst Lohnarbeiter sein müßten, selbständige Unternehmer sind. Und möglich ist auch, wie die Halbpachtsverhältnisse z. B. in Toscana zeigen, bei der ein hoch entwickelter Landbau und eine intensivere Kultur.
Aber in der Regel ergeben sich bei der Halbpacht sehr ungünstige Zustände: geringe Reinerträge, extensive Wirtschaft, keine Fortschritte in der Produktion, eine klägliche Lage der Pachter. Und das liegt in der Natur der Halbpacht. Der Hauptübelstand derselben ist die den Leistungen der Kontrahenten nicht entsprechende Teilung des Rohertrags. Diese bewirkt, da jeder höhere Ertrag, der durch verstärkte Leistungen des einen Kontrahenten erzielt wird, mit dem andern zur Hälfte zu teilen ist, daß beide Kontrahenten die Steigerung der Kapital- und Arbeitsleistungen unterlassen.
Auf niedern Wirtschaftsstufen machen sich diese Nachteile der Halbpacht weniger geltend, auf höhern erscheint die Halbpacht wegen derselben im allgemeinen als eine irrationelle Unternehmungsform und sie verliert auch thatsächlich mehr und mehr an Terrain. Auch eine Reform derselben, wie sie von manchen (z. B. Sismondi, Fauconnier, W. Hamm) [* 10] befürwortet wird, dürfte weniger rationell sein als die Umwandlung von Halbpachtern in Eigentümer, resp. Erbpachter und die allgemeine Einführung von Zeitpachten.
Vgl. Settegast, Die Landwirtschaft und ihr Betrieb (3. Aufl., Bresl. 1885);
Hamm, Das Wesen und die Ziele der Landwirtschaft, S. 339 ff. (2. Aufl., Jena [* 11] 1872).