Meta
-Geschäfte
(vom ital. metà
, die Hälfte) sind Geschäftsoperationen, welche von
zwei Handelshäusern gemeinschaftlich mit der
Bedingung unternommen werden, daß die Kosten sowie Gewinn oder
Verlust zwischen
beiden gleich geteilt werden. Es wird dann von den Beteiligten im Hauptbuche für dieses Unternehmen ein besonderes Conto
(Conto
a metà) eröffnet.
Auch mehrere Häuser vereinigen sich auf ähnliche Art zu einer Gelegenheitsgesellschaft (s. d.) für einzelne Unternehmungen.