Metöken
(griech.), die im alten
Athen
[* 2] ansässigen
Fremden oder
Schutzverwandten, deren Anzahl zuzeiten sehr bedeutend
war (309
v. Chr. 10,000 erwachsene
Männer). Sie genossen den
Schutz des
Gesetzes, bezahlten dafür ein Schutzgeld, von dem jedoch
die befreit waren, die als
Seesoldaten oder
Matrosen
Dienste
[* 3] thaten, konnten aber kein
Grundeigentum erwerben
und mußten vor
Gericht einen
Bürger zum Vertreter haben. Oft wurden,
um die
Bürgerschaft zu ergänzen und zu vermehren, Metöken
in
dieselbe aufgenommen, so von
Kleisthenes nach seiner Verfassungsreform (509). Da die Metöken
, von dem
Kriegs- und
Staatsdienst frei,
ihre ganze Thätigkeit dem
Erwerb zuwenden konnten, wurden sie die größte
Handels- und Geldmacht in
Athen.