Messegelder,
in der deutschen Marine die Vergütung, die zur Bezahlung und Verpflegung der Köche und Kellner sowie zur Bestreitung der Beleuchtungskosten dient. Im Gegensatz zu den Tafelgeldern (s. d.), die für jedes einzelne Meßmitglied gezahlt werden, sind die als Pauschalsumme unabhängig von der Zahl der Messemitglieder des Schiffs. Die Messegelder betragen für die Messe des Geschwaderchefs, für die Kommandantenmesse und für die Offiziermesse auf Schiffen ersten bis fünften Ranges: 4,50 Messegelder täglich auf stationären und 8 Messegelder täglich auf seegebenden Schiffen;
für Kommandanten- und Offiziermessen auf Schiffen sechsten und siebenten Ranges und auf Torpedobooten 4 Messegelder täglich;
für die Kadettenmesse 4 Messegelder und 7 Messegelder täglich;
für die Deckoffiziermesse 3,50 Messegelder täglich.