Meßbrief
,
die amtliche
Urkunde über die
Vermessung eines Seeschiffs. (S. Schiffsvermessung.) Die
Ausstellung der Meßbrief
erfolgt
durch die Vermessungsbehörden der deutschen Küstenstaaten;
diese Behörden sind dem zum Reichsamt des Innern gehörenden Schiffsvermessungsamt in Berlin [* 2] unterstellt.
Der
Inhalt aller Meßbrief
wird nach dem
Datum der
Ausfertigung in Listen eingetragen,
die die Vermessungsbehörden führen.