Merlin
de Douai (spr. -läng dö duä), Philippe Antoine, Graf, franz. Rechtsgelehrter, geb. 30. Okt. 1754 zu Arleux bei Douai, ward 1782 königlicher Sekretär beim Parlament von Flandern und erwarb sich durch seine Arbeiten am »Repertoire universel et raisonné de jurisprudence« (1775 ff.), das er später neu herausgab (3. Aufl., Par. 1807-1809, 13 Bde.; 5. Aufl. 1827-28, 18 Bde.), sowie als Sachwalter einen Namen. Nach dem Ausbruch der Revolution trat er als Abgeordneter der Stadt Douai in die Nationalversammlung und beteiligte sich hier lebhaft an der Gesetzgebung. In seine Heimat als Präsident des Kriminaltribunals zurückberufen, bekleidete er diese Stelle, bis er 1793 als Deputierter in den Nationalkonvent gesandt wurde, als dessen Präsident er viel zum Umsturz der Pariser Munizipalität und 1795 zur Schließung des Jakobinerklubs beitrug. Im Auftrag des Direktoriums redigierte er den neuen Strafkodex vom 3. Brumaire des Jahrs IV, der bis 1811 in Geltung blieb, und vom September 1797 bis Juni 1799 saß er selbst im Direktorium. Nach der Revolution vom 18. Brumaire ward er Generalprokurator beim Kassationshof. Napoleon I. erhob ihn zum Staatsrat und zum Grafen. Bei der ersten Restauration verlor er seine Ämter, und bei der zweiten floh er, da er während der Hundert Tage dieselben wieder übernommen hatte, nach Haarlem. Nach der Julirevolution kehrte er nach Paris zurück und starb daselbst 26. Dez. 1838. Von seinen Schriften sind noch zu nennen: »Recueil alphabétique des questions de droit« (Par. 1804-1806, 9 Bde., u. öfter). - Sein Sohn Antoine François Eugène, Graf Merlin de Douai, geb. 27. Dez. 1778 zu Douai, zeichnete sich in den Feldzügen des Kaiserreichs aus und war beim Eintritt der Restauration Brigadegeneral. Er verließ mit seinem Vater Frankreich, kehrte aber 1818 dahin zurück, ward 1832 zum Generalleutnant befördert, 1835 in die Deputiertenkammer gewählt und 1839 zum Pair ernannt. Er starb 14. Jan. 1854 in Eaubonne.