Merlin
de
Douai (spr. läng dĕ dŭäh), Philippe
Antoine,
Graf, franz. Politiker und Rechtsgelehrter, geb. zu
Arleux bei
Douai, wurde 1775
Advokat am Parlament von Flandern
(Douai) und begründete seinen wissenschaftlichen
Ruf als Mitarbeiter an dem «Répertoire universel de jurisprudence» (81
Bde., 1777 fg.; 5. Aufl., 18 Bde.,
Par. 1827-28) sowie in den Prozessen
Beaumarchais' und des Präsidenten Dupaty. Während der Revolution erstattete er als
Mitglied der Nationalversammlung den berühmten
Bericht, worin er nachwies, daß die
Reform mit
der einfachen Aufhebung des Feudalwesens noch nicht vollendet sei. Bis zum
Sommer 1792 war er Auhänger der Koustitution,
schwenkte später zum Radikalismus hinüber und stimmte im Prozeß des Königs mit der
Majorität. Nach dem
Sturz der Schreckensherrschaft
war er Präsident des
Konvents und trat bald darauf in den Wohlfahrtsausschuß, wo er ein volles Jahr
blieb, den Jakobinerklub aushob, die Revolution vom 13.
Vendémiaire durch Ernennung
Barras' und
Bonapartes unterdrückte
und die Verhandlungen von Basel
[* 2] leitete. Das Direktorium stellte ihm die
Aufgabe, den neuen Strafcodex vom 3.
Brumaire des J. IV
zu redigieren. Er wurde hierauf Justizminister und ersetzte nach der Revolution vom 18.
Fructidor
Bartheienw im Direktorium. Doch mußte er austreten. Nach dem
Staatsstreich vom 18.
Brumaire erhielt
er das
Amt als Generalprocureur beim Kassationshofe. Napoleon I. ernannte ihn zum
Staatsrat und
Grafen.
Mit der Restauration verlor Merlin
de Douai
seine
Amter und lebte zu
Haarlem.
[* 3] Erst 1836 kehrte er in sein Vaterland zurück, wo er Mitglied
der
Akademie wurde. Er starb zu
Paris.
[* 4] Von seinen Werken ist zu nennen «Recueil alphabétique des questions
de droit, qui se présentent le plus fréquemment dans les tribunaux» (13 Bde.,
Par. 1804-10; 4. Aufl., 8 Bde.,
1827).