Titel
Merkel
,
1) Garlieb, Schriftsteller, geb. auf dem Pastorat Loddiger in Livland, [* 2] bildete sich meist autodidaktisch, kam 1792 nach Riga, [* 3] trieb dann anfangs medizinische, später staats- und schönwissenschaftliche Studien in Leipzig [* 4] und Jena [* 5] und ließ sich 1797 in Weimar [* 6] nieder, wo er viel in Herders Haus verkehrte. Nach vorübergehender Stellung als Sekretär [* 7] des Ministers Schimmelmann in Kopenhagen [* 8] wandte er sich 1799 nach Berlin, [* 9] wo er 1803 die Wochenschrift »Ernst und Scherz« gründete, die, bald darauf mit Kotzebues »Freimütigem« vereinigt, bis Oktober 1806 erschien und in heftigster Weise gegen Napoleon und die Rheinbündler polemisierte.
Beim
Einbruch der
Franzosen flüchtete er in seine
Heimat, kehrte zwar 1816 nach
Berlin zurück, wandte sich
aber nach kurzem Aufenthalt abermals nach
Livland, wo er noch viele Jahre hindurch publizistisch thätig war und in der
Nähe von
Riga starb. Merkel
hat sich besonders als erbitterter Gegner
Goethes und der
Romantiker bekannt gemacht und
dieser
Gesinnung in seinen
Schriften, namentlich in den
»Briefen an ein
Frauenzimmer über die neuesten
Produkte der schönen
Litteratur in
Deutschland«
[* 10] (Berl. 1800-1803, 26 Hefte) sowie im »Freimütigen«
und in andern
Zeitschriften, in oft niedriger und gehässiger
Weise
Ausdruck gegeben. Von seinen übrigen
Schriften sind zu erwähnen:
»Die
Letten, vorzüglich in
Livland am Ende des
¶
mehr
philosophischen Jahrhunderts« (1796),
worin er die Aufhebung der Leibeigenschaft verlangte;
»Erzählende Schriften« (Riga 1807-1808, 2 Bde.);
»Über Deutschland, wie ich es nach einer zehnjährigen Entfernung wiederfand« (das. 1818);
»Die freien Letten und Esthen« (Leipz. 1820);
»Darstellungen und Charakteristiken aus meinem Leben« (Riga 1839-40, 2 Bde.).
Neuerdings erschien: »Garlieb Merkel
über
Deutschland zur Schiller-Goethe-Zeit« (hrsg. von J. ^[Julius] Eckardt, Berl. 1887).
2) Paul Johannes, verdienter Rechtshistoriker, geb. zu Nürnberg,
[* 12] studierte 1836-1840 in München
[* 13] und Erlangen,
[* 14] praktizierte
hierauf in seiner Vaterstadt als Konzipient bei einem Anwalt und unternahm 1845-47 eine wissenschaftliche Reise nach Italien,
[* 15] um die Schätze der mittelalterlichen Rechtslitteratur, insbesondere des langobardischen Rechts, zu heben.
Nach seiner Rückkehr promovierte er in Erlangen, habilitierte sich 1848 als Dozent in der Berliner
[* 16] juristischen Fakultät und
ward 1851 in Königsberg
[* 17] außerordentlicher, 1852 ordentlicher Professor der Rechte in Halle,
[* 18] wo er starb. Merkel
hat
sich um die Quellenkritik der germanischen Volksrechte hohe Verdienste erworben, teils durch seine Handausgaben
der »Lex Salica« (Berl. 1850),
»Lex Angliorum et Werinorum« (das. 1852),
»Lex Saxonum« (das. 1853),
teils durch die größern
Ausgaben der »Lex Alamannorum« und der »Lex Bajuvariorum« in den »Monumenta Germaniae« (Legum Tom. III, 1851 u. 1863). Als Vorläufer
der »Lex Alamannorum« erschien Merkels
Abhandlung »De republica Alamannorum« (Berl. 1849),
welche in Wirklichkeit eine schwäbische Rechts- und Verfassungsgeschichte ist. Ein ganz neues Gebiet der rechtshistorischen Forschung erschloß seine »Geschichte des Langobardenrechts« (Berl. 1850; sehr vermehrt in der italienischen Übersetzung von Bollati, Tur. 1857). Besonders wertvoll sind seine Zusätze zur 2. Ausgabe von v. Savignys »Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter« (Bd. 4-7, Heidelb. 1850-51). In der »Zeitschrift für Rechtsgeschichte«, deren Mitbegründer er war, lieferte er eine Reihe gehaltreicher Aufsätze.