Melioration
(lat.),
Bodenmelioration, im weitern
Sinne die Verbesserung eines Grundstücks oder einer ganzen Wirtschaft
im Gegensatz zur
Deterioration (s.
Deteriorieren). Im engern
Sinne, dem gebräuchlichern, heißt Melioration
(oder
Ameliorieren) das
Entwässern und Bewässern von
Flächen, deren Kultur durch ein Zuviel oder Zuwenig an Wasser gehemmt ist.
Der Melioration
voraus geht das Meliorationsprojekt, dessen Entwerfung dem Meliorations- oder Kulturtechniker obliegt.
Von grundlegender Bedeutung sind hierbei die Wassergesetze. Sie haben namentlich auch Einfluß auf die Bestimmung derjenigen
Parteien, welche die Ausführung zu übernehmen oder dazu beizutragen haben. Bei größern Melioration
participieren
daran gewöhnlich der
Staat oder die
Provinz, und die Interessenten werden häufig zu öffentlichen Genossenschaften (Melioration
sgenossenschaften)
vereinigt. Die Verzinsung des zur Verbesserung des
Bodens dauernd angelegten Melioration
skapitals ist nicht als
Bestandteil
der Grundrente (s.
Bodenrente) im eigentlichen
Sinne zu betrachten.
Rechtlich kommen die Melioration
im weitern
Sinne vorzüglich dann zur
Sprache,
[* 2] wenn der
Besitzer vom Eigentümer auf Herausgabe des
Grundstücks verklagt wird (s. Vindikation), wenn der
Pächter nach
Ablauf
[* 3] des
Pachtvertrags, die Allodialerben des verstorbenen
Lehnsbesitzers das Gut an den Lehnsfolger herauszugeben haben. Der Herausgabepflichtige fordert dann
Ersatz für seine (s. Impensen). –
Vgl. Döhl, Das Melioration
swesen des preuß.
Staates (Brandenb. 1868).