Mehren
,
in der alten.
Rechtssprache s. v. w. teilen;
daher abgemehrte Kinder, abgefundene Kinder, die statt ihres einstigen Erbes eine Summe voraus bekommen haben.
Mehren
22 Wörter, 164 Zeichen
Mehren,
in der alten.
Rechtssprache s. v. w. teilen;
daher abgemehrte Kinder, abgefundene Kinder, die statt ihres einstigen Erbes eine Summe voraus bekommen haben.
Nr. | Ergebnis | Mehren |
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1 | ****** | meh|ren <sw. V.; hat> [mhd. mēren, ahd. mērōn] (geh.): 1. bewirken, dass etw. zunimmt; ... |