Der natürlichen
Beschaffenheit des
Landes nach bildet Mecklenburg einen Teil der norddeutschen Tiefebene
und ist daher
Flachland, das aber in der
Richtung von SO. nach
NW. von einem breiten, niedrigen, einzelne Seitenverzweigungen
aussendenden Landrücken durchzogen wird, der die
Wasserscheide zwischen den nordwärts zur
Ostsee und südwärts
zur
Elbe abgießenden Gewässern bildet und wegen seiner zahlreichen
Seen (s. unten) Mecklenburgische Seenplatte genannt wird.
Die höchsten
Punkte sind: in
Mecklenburg-Schwerin die Hoheburg im Schlemminer
Wald unweit
Bützow (144 m), der Kühlungsberg bei Diedrichshagen
(128
m) und der Ruhner
Berg bei Marnitz (178 m);
Der
Boden besteht zum größern Teil aus fruchtbaren
Strecken mit schwerem Lehmboden und aus
Heiden und Waldungen, zum kleinern
Teil aus sandigen
Strecken und
Torfmooren; am ergiebigsten ist der nordwestliche Teil des
Landes, zwischen der
Ostsee,
Wismar
und dem
Dassower Binnensee. Die mecklenburgische Ostseeküste hat von
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die schiffbare Elde, den Müritz- und PlauerSee durchfließend und bei Dömitz mündend,
nachdem sie die Stör, den Abfluß des SchwerinerSees, und die Löcknitz aufgenommen;
Der Frühling ist im Vergleich zu dem nordwestlichen Deutschland
[* 18] kalt, im April und Mai herrschen oft rauhe
Nordostwinde; die Sommerhitze wird durch die Nähe der Ostsee gemäßigt, im Herbst aber übt diese einen erwärmenden Einfluß
aus. Die jährliche Regenmenge vermindert sich nach der Ostsee hin in auffallender Weise und betrug in Wustrow in dem Zeitraum
1865-86: 47,4, in Marnitz 61,4 cm.
Die Volkszählung von 1885 ergab in Mecklenburg-Schwerin eine Bevölkerung von 575,152, während dieselbe
1880: 577,055 betrug, mithin gegen die letzte Zählung eine Abnahme von 1903 oder 0,33 Proz.
Bei dieser Verminderung der Bevölkerungszahl waren das Domanium mit 2589, die ritterschaftlichen Güter mit 6372, die Klostergüter
mit 315 Seelen beteiligt, während die Städte um 7373 Seelen anwuchsen. Das Land zählte 1886: 42 Städte, 4 domaniale
Marktflecken, einen städtischen und 2 ritterschaftliche Flecken, 1018 ritterschaftliche Hauptgüter (darunter 491 Lehngüter
und 527 Allodien) in Händen von 631 Gutsbesitzern, ferner 413 Domanial-, Kloster- und städtische Höfe. Die herrschende Religion
ist die evangelisch-lutherische. Andersgläubige sind 471 Reformierte (in Bützow), 3866 Katholiken, 2305 Israeliten
und 530 Angehörige anderer Glaubensbekenntnisse.
Die Bauart der ältern Häuser ist die altsächsische, wie in Holstein und Südschleswig, hin und wieder noch mit
den Pferdeköpfen (Mulagen) an den Giebelenden. Ganz eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes in Mecklenburg. Da
hier das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des Landes unmittelbar der Staatsgewalt
unterworfen; ein großer Teil steht unter der Grundherrschaft der Ritterschaft. In Mecklenburg-Schwerin kommen auf das landesherrliche
Domanium 5456 qkm, auf die Klostergüter 426 qkm, auf die ritterschaftlichen Güter 5945 qkm und auf die Stadtgebiete und Kämmereigüter 1477 qkm.
In Mecklenburg-Strelitz nehmen die Kabinetts- und Domänenbesitzungen 1652 qkm, die ritterschaftlichen Güter 640 qkm ein, und 296 qkm
kommen auf die städtischen Besitzungen. Die Zahl der Volksschulen auf dem Land, mit denen größtenteils
Industrieschulen verbunden sind, beläuft sich auf 1216; die Zahl der Bürger- und andern öffentlichen Stadtschulen auf 55,
der höhern Bürgerschulen auf 6, und hierzu kommen noch 45 Gewerbeschulen für Lehrlinge und Gesellen, deren Errichtung durch
Verordnung vom ¶
Hauptbeschäftigung der Einwohner bildet die Landwirtschaft. Von dem gesamten Areal sind
in Mecklenburg-Schwerin nur 11,9, in Mecklenburg-Strelitz 20,9 Proz. nicht bebaut oder sonst landwirtschaftlich
nicht benutzt; das Acker- und Gartenland umfaßt in Mecklenburg-Schwerin 57,1 Proz., die Wiesen 8,2, die Weiden 5,8 und die Waldungen 17 Proz.
des Areals; in Mecklenburg Strelitz resp. 47,7, 7,1, 3,4
und 20,9 Proz. Der Ackerbau liefert Getreide
[* 24] weit über den Bedarf und eine beträchtliche Quantität zur Ausfuhr. Die Hauptfrucht
ist Roggen, doch wird in neuerer Zeit auch immer mehr Weizen gebaut; jener gibt auf den besten Äckern 10-, dieser 10-14-, Gerste
[* 25] 8-12-, Hafer
[* 26] 5-10fältigen Ertrag. Mais wird nur hier und da, Buchweizen aber häufig auf sandigem Boden,
oft bis zu 20fältigem Ertrag und darüber, gebaut. In dem Zeitraum von 1878 bis 1883 wurden jährlich durchschnittlich vom
Hektar in Tonnen (zu 1000 kg) geerntet:
Die Pferde
[* 29] gehören zu den kräftigsten Deutschlands;
[* 30] ein Landgestüt ist zu Redesin. Die Rindviehzucht hebt sich immer mehr;
Butter wird in bedeutender Menge ausgeführt. Auch die Schafzucht ist hoch entwickelt, und Mecklenburg steht in der Züchtung reichwolliger
und kräftiger Merinoschafe allen andern deutschen Ländern voran. Die Wollproduktion ist bedeutend; der Umsatz auf den inländischen
Wollmärkten des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin betrug 1886: 660,000 kg. Auch die Schweinezucht ist trefflich.
Louis, Architekturmaler, geb. 1820 zu Hamburg, zeichnet sich durch sehr sorgfältig und malerisch
durchgeführte, trefflich beleuchtete Architekturbilder aus, großenteils aus Oberitalien entnommen, z. B.:
aus dem Kreuzgang von San Bernardino in Verona (1860),
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Partie bei der Rialtobrücke in Venedig bei Mond- und Straßenbeleuchtung, Partie aus Venedig bei Mittagsbeleuchtung, Partie
aus der Marcuskirche daselbst, Kreuzgang in Brixen, San Giorgio Maggiore in trefflicher Abendbeleuchtung, Santa Maria della
Salute, Riva degli Schiavoni, Piazza della Erbe in Verona, aber auch andre aus Norddeutschland, z. B.
Marktplatz in Lübeck und einige nachher in München abgebrochene Gebäude.
[* 2] ein deutsches Land an der Ostsee im ehemaligen niedersächs. Kreise,
[* 46] liegt zwischen 53° 4’ bis 54°
22’ nördl. Br. und 10° 36’ bis 13° 51’ östl. L. von Greenwich, wird umschlossen von
den preuß. ProvinzenPommern, Brandenburg, Hannover, Schleswig-Holstein und dem Gebiet der Stadt Lübeck und zerfällt in die
zum DeutschenReiche gehörigen Großherzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz mit einer Gesamtfläche von
16091,11 qkm. (Hierzu eine Karte: Mecklenburg und Pommern.)
Ⅰ. Das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, dem Flächenraum nach der 7., der Einwohnerzahl nach der 9. Bundesstaat
des DeutschenReichs, bildet, abgesehen von einigen Exklaven (Rossow und Schönberg-Netzeband in der Prignitz, Ahrensberg in
Mecklenburg-Strelitz), ein wohl abgerundetes Ganzes. Die
161 km lange Ostseeküste ist im allgemeinen flach und durch Dünen
geschützt, nur an wenigen Stellen steil, besonders bei Doberan, wo die Kühlung (128 m) bis ans Meer tritt.
Hier befindet sich auch der sog. Heiligendamm (s. d.).
Die wichtigsten Küsteneinschnitte sind an der Westgrenze die Travemündung mit dem Pötenitzer Wiek und Dassower See, die
Wismarer Bucht mit der Insel Poel, das flache durch die Halbinsel Wustrow abgeschnittene Salzhaff, die verbreiterte untere
Warnow (Breitling) mit dem Hafen von Rostock, endlich an der Ostgrenze der Ribnitzer See, ein Teil des SaalerBoddens. Nur die Wismarer Bucht und die Warnowmündung bieten größern Schiffen Fahrwasser.
Das vorherrschend flache Land durchzieht von Südosten nach Nordwesten ein niedriger und breiter Landrücken (Mecklenburger
Seenplatte) mit einzelnen Seitenverzweigungen, der bis zu 140 m aufsteigt (HoheBurg nordöstlich Warin 144 m)
und die Wasserscheide zwischen Ostsee und Elbe bildet. Außerhalb dieses Landrückens ist teils Heideebene, teils fruchtbares
Flachland, welches mit niedrigen Hügeln und zahlreichen Wiesenniederungen abwechselt. An der Südgrenze gegen die Prignitz
erheben sich die Ruhner Berge zu 178 m. Man zählt über 300 Landseen, von denen der Müritzsee
(133 qkm) und der Schweriner See (61 qkm) die größten sind.
Von den Flüssen sind zu nennen die Warnow, welche bei Warnemünde, dem Vorhafen von Rostock, in die Ostsee, und die Elde,
welche bei Dömitz in die Elbe mündet, ferner die Stepenitz an der West- und die Recknitz sowie die Peene
mit Trebel an der Ostgrenze. Die wichtigsten Kanäle sind der Störkanal, Ludwigsluster Kanal und die Neue Elde. An Mineralquellen
hat Mecklenburg die Stahlquellen zu Doberan und Goldberg und die Saline, zugleich Solbad, zu Sülze. Seebäder sind Arendsee, Boltenhagen,
Brunshausen, Heiligendamm, Fulgen, Alt-Gaarz, Müritz, Warnemünde, Wendorf bei Wismar und Wustrow.
Der Boden ist, je nachdem er aus Sand, Lehm oder einer Mischung von beiden besteht, an Fruchtbarkeit sehr ungleich. Etwa sieben
Zehntel der Fläche wird landwirtschaftlich benutzt, während die Waldungen 2337 qkm betragen. Das Klima ist im ganzen feucht
und verhältnismäßig mild, mit vorherrschendem Westwind. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt nach
dem Durchschnitt der J. 1853 bis 1893 +7,9° C., die jährliche Regen- und Schneemenge reichlich 55 cm.
Größe und Bevölkerung. Von dem Gesamtflächenraum (13161,61 qkm, darunter 666,8 qkm Wasserfläche) kommen 5592,59 qkm auf
den landesherrlichen Grundbesitz, 5598,81 qkm auf die ritterschaftlichen Güter, 450,26 qkm auf die Klostergüter
und 1519,95 qkm auf die Städte und deren Güter. Das Großherzogtum hatte 1885: 575152, 1890: 578342 (285092 männl., 293250
weibl.) E., d. i. 43,9 E. auf 1 qkm, darunter 570200 Lutherische, 5034 Katholiken, 492 Reformierte, 434 sonstige Christen und 2182 Israeliten,
1895: 596883 (296740 männl., 300143 weibl.) E. Das landesherrliche Domanium
(mit Einschluß der 76 sog. inkamerierten, d. h. früher ritterschaftlichen,
später durch käufliche Erwerbung u. s. w. in landesherrlichen Besitz gelangten und der Verwaltung durch die großherzogl.
Kammer einverleibten, seit 1894 einer Abteilung des Finanzministeriums unterstellten Güter) hatte 191195 E. Aller übrige
ländliche Grundbesitz gehört den Mitgliedern der Ritterschaft (118477 E.), den Klöstern (8095 E.) und 42 Städten
(278134 E.).
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Zur Ritterschaft gehören auch sechs Bauernschaften, welche in Besitz ehemaliger Rittergüter gelangt sind. Alle übrigen Bauern
stehen nur in einem Erbpachtverhältnis, einige wenige auch noch in dem ältern bäuerlichen Zeitpachtverhältnis. Die größten
Städte sind Rostock (49689 E.), Schwerin (36312 E.), Wismar (18167 E.) und Güstrow (17505 E.). Dem Beruf nach
waren mit Einschluß der Angehörigen (1895) 48,7 Proz. der Bevölkerung in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei,
25,7 Proz. in der Industrie, 9,7 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug (1894) 17512, darunter 78 Uneheliche,
der Eheschließungen 4634, der Gestorbenen (einschließlich 610 Totgeborenen) 11556.
Landwirtschaft, Industrie, Handel. Ackerbau und besonders Viehzucht
[* 48] sind bedeutend. Im J. 1893 kamen auf
Acker- und Gartenland 759451, Wiesen 114675, Weiden und Hutungen 66313, Forsten und Holzungen 233681 ha. Die Erntefläche betrug
(1894) von Roggen 170102, Weizen 42412, Gerste 18532, Kartoffeln 47120, Hafer 113622 und Wiesenheu 107454 ha, der Ernteertrag 195403
t Roggen, 86436 Weizen, 35119 Gerste, 448021 Kartoffeln, 178613 Hafer und 343323 t Wiesenheu. 1892 wurden gezählt 96046 Pferde
(Wert 52,840 Mill. Mecklenburg), 301751 Stück Rindvieh (57,167), 732177 Schafe (12,651), 318659 Schweine (19,776 Mill. Mecklenburg), 26645 Ziegen
(444000 Mecklenburg) und 46705 Bienenstöcke. Zur Ausfuhr gelangt besonders Weizen, Roggen, Rapssaat, Butter, Schafwolle
und Vieh. Bei der Einfuhr stehen Kolonialwaren, Manufakturen, Eisen, Holz und Steinkohlen obenan. An Seeschiffen zählte Mecklenburg
116 Segelschiffe mit 52874 und 31 Dampfschiffe mit 14526 Registertonnen und 1315 (400) Mann Besatzung, an Binnenschiffen
(Frühjahr 1896) 98 mit 7943 t. Die bedeutendern Bankinstitute sind die Rostocker Bank (gegründet 1850)
zu Rostock, die 1889 aus der 1853 gegründeten MecklenburgischenLebensversicherungs- und Sparbank ausgeschiedene Mecklenburgische
Sparbank, die MecklenburgischeHypotheken- und Wechselbank (1871) und die MecklenburgischeBank (1880), sämtlich zu Schwerin,
und die Vereinsbank in Wismar. Daneben besteht ein Ritterschaftlicher Kreditverein (1818), 38 Sparkassen, 39 Vorschußvereine
u. s. w.
Kirchen- und Unterrichtswesen. In kirchlicher Hinsicht ist das Land eingeteilt in 7 Superintendenturen
und 35 Präposituren (Synoden). Die oberbischöfl. Rechte und Pflichten werden durch den Oberkirchenrat zu Schwerin wahrgenommen.
Die Verwaltung der vormals von den Bischöfen des Landes ausgeübten Jurisdiktion führt das Konsistorium zu Rostock und als
Berufungsbehörde das beiden Großherzogtümern gemeinsame Obere Kirchengericht zu Rostock.
An der Spitze der Unterrichtsanstalten steht die Landesuniversität zu Rostock (s. d.).
Ferner bestehen 16 höhere Schulen (7 Gymnasien, von denen eins mit einem Realprogymnasium und eins mit einer Realschule
verbunden ist, 6 Realgymnasien, 2 Realprogymnasien und 1 höhere Bürgerschule), ein Landschullehrerseminarium für die großherzogl.
Domänen nebst Vorbereitungsanstalt zu Neukloster und eine Anstalt zur Ausbildung ritter- und landschaftlicher
Landschullehrer, Küster und Organisten zu Lübtheen, endlich 58 Bürgerschulen mit 658 Lehrern und 1222 Landschulen, davon 561 im
Domanium, 527 im ritterschaftlichen und Klostergebiet, 34
in den städtischen Landgütern. Außerdem giebt es Armen- und Waisen-Elementarschulen
mit im ganzen 176 Lehrern und Lehrerinnen, 1 Blindeninstitut, 1 Taubstummenschule, 2 Navigations-, 1 Ackerbauschule, 1 Technikum
(Baugewerk-, Tischler-, Maschinen- und Mühlenbauschule), sowie in jeder Stadt und in jedem Flecken eine gewerbliche Fortbildungsschule.
Die Rechtspflege üben 43 Amtsgerichte, 3 Landgerichte (Schwerin, Güstrow, Rostock) und ein mit Mecklenburg-Strelitz gemeinsames
Oberlandesgericht (Rostock). In Güstrow werden die Sitzungen des gemeinsamen Schwurgerichts abgehalten.
Verwaltung. Das Staatsministerium zu Schwerin wird durch die Vorstände der vier einzelnen Ministerien gebildet, von denen
zwei (das Ministerium des Auswärtigen und des Innern) seit 1886 in einer Hand
[* 49] vereinigt sind. Mit dem Justizministerium sind
in besondern Abteilungen die geistlichen, die Unterrichts- und die Medizinalangelegenheiten verbunden.
Bei dem Finanzministerium besteht, nachdem 1893 das unter der obern Leitung desselben stehende Kammer- und Forstkollegium
aufgelöst worden ist, eine besondere Abteilung für die Verwaltung der Domänen und Forsten.
Ein allgemeines Staatsbudget besteht nicht. Entsprechend der patrimonialständischen Landesverfassung ist die Finanzverwaltung
geteilt in eine landesherrliche, landesherrlichständische und eine ständische mit drei verschiedenen
Kassen: der großherzogl. Rentereikasse, der allgemeinen Landesrezepturkasse und dem
Landkasten. Die Kosten der Verwaltung hat in erster Linie der Landesherr aus den Einkünften seines Domaniums zu tragen; die
mit den Ständen vertragsmäßig festgestellten, doch jährlicher Bewilligung unterliegenden Landessteuern werden als Beihilfe
gezahlt.
Eine Kontrolle über diesen Teil der Einnahmen und Ausgaben wird von den Ständen nicht geübt. Die Beträge
aus den Verkäufen domanialer Grundstücke und namentlich aus Vererbpachtungen fließen nicht in die großherzogl.
Rentereikasse, sondern werden als sog. Domanialkapitalfonds getrennt berechnet und verwaltet
und die Ergebnisse hiervon alljährlich den Ständen zur Kenntnis gebracht. (Statut vom und
Der Grundstock des Domanialbestandes ist somit gesichert.
Für 1892/93 betrug das Gesamtvermögen des Domanialkapitalfonds 73550163 Mecklenburg. Eine gemeinsame Landeskasse
trat erst 1809 ins Leben, für gewisse außerordentliche Bedürfnisse und anfangs nur für einen bestimmten Zeitraum. Dieselbe
zieht ihre Zuflüsse aus besondern Steuern, und für sie wird alljährlich ein Etat der ständischen Zustimmung
vorgelegt. Mehrmalige Änderungen des Steuer- und Zollwesens bewirkten, daß ein wesentlicher Teil der vom Lande aufzubringenden
Beihilfe zu den landesherrlichen Ausgaben auf diese gemeinsame Kasse gelegt wurde.
Der Landkasten dient zur Deckung der ständischen Bedürfnisse und steht unter ausschließlicher ständischer Verwaltung. Er
erhebt die auf dem Landtage bewilligten Anlagen und ist zugleich Sammelkasse für die alte ritterschaftliche
Hufensteuer, welche als Ganzes an die Renterei abgeliefert wird. Ein specifizierter Etat der Rentereikasse wurde 1873, aus
Anlaß der damaligen Verhandlungen über eine Reform der Landesverfassung, zur Kenntnis der Stände gebracht. Er betrug in Einnahme 14 Mill.
in Ausgabe 13720000 Mecklenburg.
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Der Etat derselben Kasse für das vom bis laufende Geschäftsjahr bewegte sich um 17400000 Mecklenburg. Hierin
ist die Einnahme aus den sog. Haushaltsgütern und die Ausgabe für den landesherrlichen Haus- und Hofhalt nicht mitbegriffen.
Diese Abzweigung gewisser Haushaltsgüter von dem Domanium beruhte auf dem vereinbarten Staatsgrundgesetz
von 1849, ist aber auch nach dessen Beseitigung und der damit herbeigeführten Entfernung ihrer staatsrechtlichen Grundlage
als Verwaltungseinrichtung beibehalten worden.
Die Matrikularbeiträge (s. Matrikel) an das Reich werden aus der Rentereikasse entrichtet. Der Etat der Landesrezepturkasse
für 1894/95 schloß in Einnahme und Ausgabe mit 4,15 Mill. Mecklenburg. Die Haupteinnahme fließt aus den Landessteuern
mit 1700000 Mecklenburg und bisher auch aus dem Überschuß der Überweisungen aus der Reichskasse über die Matrikularbeiträge. Die
Wechselwirkung zwischen den Überweisungen und den Matrikularbeiträgen wurde durch eine Vereinbarung zwischen Landesherrn
und Ständen 1887 eingeführt.
Von den landesherrlichen Schulden im Gesamtbetrage von rund 32½ Mill. Mecklenburg wurden (1886) 12 Mill.
und (1894) 10657800 in eine 3½ prozentige konsolidierte Anleihe verwandelt. Die Schulden der Landesrezepturkasse beliefen
sich 1894 auf rund 71,4 Mill. Mecklenburg, zum größten Teil aus der Verstaatlichung fast sämtlicher Privateisenbahnen entstanden; 1889 betrugen
die Schulden nur 11 Mill. Mecklenburg, hauptsächlich durch Eisenbahn-, Chaussee- und Wasserbauten
hervorgerufen.
Durch den Ankauf des größten Teils der Privateisenbahnen seitens des Staates kam zu Anfang 1890 eine 3½prozentige konsolidierte
mecklenb. Landesanleihe im Betrage von 38,5 Mill. Mecklenburg und 1894 infolge des Ankaufs auch der übrigen bisher
noch nicht verstaatlichten Privateisenbahnen unter denselben Verhältnissen eine nochmalige Anleihe von 21,5
Mill. Mecklenburg hinzu. Die Sicherheit dieser Anleihen bilden außer den Betriebseinnahmen die Einnahmen der Landesrezepturkasse.
Eine Kündigung darf bei diesen Anleihen vor 1900 nicht erfolgen. Die sechs Reichstagswahlkreise sind: Hagenow-Grevesmühlen
(Abgeordneter 1893 Rettich, deutschkonservativ), Schwerin-Wismar (von Viereck,
[* 51] deutschkonservativ), Parchim-Ludwigslust (Dr.
Pachnicke, freisinnig), Malchim-Waren (Freiherr von Maltzan), Rostock (Dr. von Buchka), Güstrow-Ribnitz
(Graf von Schlieffen, sämtlich deutschkonservativ).
Heerwesen. Nach der Militärkonvention mit Preußen
[* 52] vom stellt Mecklenburg-Schwerin vom Grenadierregiment das 1., 3. und 4. Bataillon,
das Füsilierregiment Nr. 90, das Jägerbataillon Nr.
14, die Dragonerregimenter Nr. 17 und 18 und die 1. Abteilung des Feldartillerieregiments Nr. 24. Die beiden
Infanterie- und die beiden Kavallerieregimenter gehören als 34. Infanterie- und 17. Kavalleriebrigade zur 17. Division und
mit der Artillerie zum 9., das 1890 aus Schwerin nach Colmar
[* 53] im Elsaß verlegte Jägerbataillon zum 14. Armeekorps. Die Großherzöge
haben sich gewisse Hoheitszeichen und Ehrenrechte gesichert.
Ⅱ. Herzogtum Mecklenburg-Strelitz, dem Flächenraum nach der 12., der Bevölkerungszahl nach der 20. Bundesstaat
des DeutschenReichs, zerfällt in zwei durch das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin vollständig voneinander getrennte Landesteile,
die Herrschaft Stargard
[* 54] und das Fürstentum Ratzeburg mit zusammen 2929,50 qkm. Die Herrschaft Stargard
(in neuerer Zeit, ohne
geschichtlichen Grund, auch Herzogtum Strelitz oder Herzogtum Mecklenburg-Strelitz genannt) grenzt im W.
an Mecklenburg-Schwerin, im N. an die preuß. ProvinzPommern, im O. und S. an Brandenburg.
Dies Gebiet fällt ganz in den Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte, deren höchster Punkt, der Helpter Berg (179 m), bei
Woldegk liegt. Durch den westl. Teil der Herrschaft Stargard fließt die Havel, die aus einigen kleinen,
in dem benachbarten Mecklenburg-Schwerin nahe der Grenze belegenen Seen entspringt. Unter den Landseen ist besonders der
Tollensesee bei Neubrandenburg zu bemerken. Von dem Gesamtflächenraum (2547,56 qkm) entfallen auf das Domanium (mit Einschluß
von 22 inkamerierten Gütern) ungefähr 1430 qkm. Das Fürstentum Ratzeburg, ein säkularisiertes Bischofsland,
grenzt im NO. und O. an Mecklenburg-Schwerin, im S. und SW. an das Herzogtum Lauenburg, im W. und N. an
das Gebiet der Freien und Hansestadt Lübeck; daselbst bildet die Trave die Grenze. Zu Ratzeburg gehören 3 Exklaven im Herzogtum
Lauenburg (Mannhagen, Horst und Walksfelde), zur Herrschaft Stargard 3 Exklaven in Mecklenburg-Schwerin (Dodow, Vietzen-Gaarz
und Gevezin) und eine zwischen Mecklenburg-Schwerin und der Mark Brandenburg (Buschhof).
Das zusammenhängende Gebiet des Fürstentums Ratzeburg ist fast ganz flach (höchster Punkt 82 m) und hat mit der Ostsee
Verbindung durch die untere Trave, die sich hier zum Pötenitzer Wiek und Dassower See erweitert. Der größte Fluß ist die
Stepenitz, die die Nordostgrenze bildet und die fast ganz ratzeburgische Maurine empfängt. Die im Fürstentum gelegenen
Seen sind unbedeutend, der ziemlich umfangreiche Ratzeburger See unmittelbar an der Südwestgrenze gehört zu Lauenburg.
Von dem Gesamtflächenraum (381,94 qkm) ist der größte Teil (etwa 330 qkm) Domanium.
Bevölkerung. Das Großherzogtum hatte 1885: 98371,1890: 97978,1895:101513(50203 männl., 51310 weibl.)
E.;
1890 waren 96773 lutherisch, 654 katholisch, 489 Israeliten und 62 Bekenner anderer Religionen.
Dem Beruf nach waren mit
Einschluß der Angehörigen (1882) 49,5 Proz. in der Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei, 24,6 Proz. in der Industrie,
7,9 Proz. im Handel und Verkehr beschäftigt. Die Zahl der Geborenen betrug (1894) 2996, darunter 411 Uneheliche,
der Eheschließungen 760, der Gestorbenen (einschließlich 111 Totgeborenen) 2081.
Landwirtschaft, Handel. Wie in Mecklenburg-Schwerin, so bildet auch hier die Landwirtschaft die Haupterwerbsquelle der Bevölkerung.
Im J. 1893 kamen auf Acker- und Gartenland 141005, Wiesen 21043, Weiden und Hutungen 9109, Forsten und Holzungen 61010 ha.
Die Erntefläche betrug (1894) von Roggen 27565, Weizen 11413, Gerste 4083, Kartoffeln 7936, Hafer 20388 und Wiesenheu 19888 ha,
der Ernteertrag 26218 t Roggen, 20371 Weizen, 6440 Gerste, 80583 Kartoffeln, 26740 Hafer und 58908 t Wiesenheu. 1892 wurden
gezählt 18768 Pferde (Wert 9,669 Mill. Mecklenburg), 46630 Stück Rindvieh (8,984), 161957 Schafe (2,941), 53694 Schweine
(3,734 Mill. Mecklenburg), 8707 Ziegen (131000 Mecklenburg) und 9388 Bienenstöcke. Die Seeschiffahrt fehlt, dagegen giebt es (1896) 13 Binnenschiffe
mit 1073 t und zahlreiche Eisenbahnen (s. Mecklenburgische Eisenbahnen).