mehr
der Lübeckschen Halbinsel Priwall bis zur Halbinsel Fischland eine Länge von 104 km, mit den Krümmungen von 185 km. Meerbusen sind der Busen von Wismar, [* 3] die Große Wiek, östlich von der Insel Poel, welche durch die Meerenge Breitling vom Festland geschieden ist, das Salzhaff, zwischen der Halbinsel Wustrow und dem Kontinent, Kroy auf letztgenannter Halbinsel und die Reede von Warnemünde. Die Küste ist größtenteils flach, durch Sanddünen gedeckt, nur an einzelnen Stellen (bei Doberan und westwärts von Wismar) steil abfallend.
Bei Doberan (s. d.) zieht sich längs des Meers der Heilige Damm hin. Die Flüsse [* 4] des Landes ergießen sich entweder in die Ostsee oder durch die Elbe in die Nordsee. Zur Ostsee fließen ab: die Trave an der Grenze von Ratzeburg, mit der Stepenitz, welche sich durch die Radegast und Maurin verstärkt;
die Warnow, welche die Mildenitz und die schiffbare Nebel aufnimmt und bei Warnemünde den Breitlingsee bildet;
die Recknitz, welche in den Ribnitzer Binnensee mündet;
die Peene, welche den Malchiner und den Kummerower See durchfließt und die Trebel aufnimmt.
Die Elbe berührt nur auf kurze Strecken, bei Dömitz und Boitzenburg (20 km), das m.-schwerinsche Gebiet, nimmt aber aus demselben folgende Flüsse auf: die Stecknitz (Delvenau), Grenzfluß gegen Lauenburg; [* 5]
die Sude, aus dem Dümmerschen See abfließend;
die Schmarr;
die Schale, einen Abfluß des Schalsees;
die schiffbare Elde, den Müritz- und Plauer See durchfließend und bei Dömitz mündend, nachdem sie die Stör, den Abfluß des Schweriner Sees, und die Löcknitz aufgenommen;
endlich die Havel. Von Kanälen sind zu bemerken: der Neue Kanal, [* 6] aus der Elde unterhalb Garwitz geleitet, mit dem die Stör aufnehmenden Störkanal zusammentreffend und durch die Kreuzschleuse mit dem bis Ludwigslust zum Holzflößen benutzten Ludwigsluster Kanal in Verbindung stehend;
der Friedrich Franz-Kanal, in Verbindung mit dem Neuen Kanal diesen und den Störkanal mit der Elde verbindend;
der Fahrenhorster Kanal, eine Krümmung der Elde umgehend;
der Müritz-Havelkanal, mittels mehrerer Seen die Havel mit dem Müritzsee vereinigend;
die sogen. Neue Elde, von Eldena abwärts bis Dömitz die Krümmung des Eldeflusses (Alte Elde) abschneidend.
Man zählt in Mecklenburg-Schwerin 329, in Mecklenburg-Strelitz 132 Landseen (wobei die kleineren, unter 750 m Länge, nicht mit gerechnet sind), deren Gesamtareal auf über 770 qkm (14 QM.), wovon 710 qkm auf Mecklenburg-Schwerin kommen, angeschlagen wird, und von denen die Mehrzahl auf der Mulde des oben genannten Höhenzugs liegt. Die bedeutendsten Seen sind der Schweriner, Sternberger, Krakower, Altschweriner und Müritzsee, durch die Elde mit dem Kölpiner, Fleesen-, Malchower und Petersdorfer See in Verbindung stehend;
der Plauer, Specker, Zierker und Luzinsee, mit dem Zanzen-, Karwitzer und Dretzsee verbunden;
der Galenbecker und Tollensesee, mit dem Lieps- und dem Wanzkaer See zusammenhängend;
der Malchiner, Kummerower, Teterower, Dümmersche und Schalsee (zum Teil);
ferner der Dassower Binnensee, durch die Mündungen der Trave und der Stepenitz gebildet;
der Breitling, durch die Mündung der Warnow gebildet, und der Ribnitzer Binnensee, mittels des Saaler Boddens mit der Ostsee verbunden.
Von Mineralquellen sind zu nennen: die Eisenquellen bei Doberan, Goldberg und Parchim, die Bittersalz- und Schwefelquelle am Heiligen Damm bei Doberan, die Kochsalzquellen zwischen Bokup und Konow, bei Sülten und Sülze, von denen aber nur die letztere benutzt wird. Besuchte Seebäder sind auf dem Heiligen Damm bei Doberan, zu Warnemünde und Boltenhagen.
Das Klima [* 7] ist gemäßigt; der Unterschied zwischen der mittlern Temperatur des wärmsten und des kältesten Monats betrug in Schwerin [* 8] während des Zeitraums 1853-86: 18,0,° in Wustrow auf dem Fischland 17,9° C. Während desselben Dezenniums war die Temperatur in Graden nach Celsius:
im Winter | Frühling | Sommer | Herbst | Jahr | |
in Schwerin | 0.2 | 6.9 | 16.9 | 8.6 | 8.2 |
in Wustrow | 0.1 | 6.1 | 16.7 | 9.0 | 8.0 |
Der Frühling ist im Vergleich zu dem nordwestlichen Deutschland [* 9] kalt, im April und Mai herrschen oft rauhe Nordostwinde; die Sommerhitze wird durch die Nähe der Ostsee gemäßigt, im Herbst aber übt diese einen erwärmenden Einfluß aus. Die jährliche Regenmenge vermindert sich nach der Ostsee hin in auffallender Weise und betrug in Wustrow in dem Zeitraum 1865-86: 47,4, in Marnitz 61,4 cm.
[Bevölkerung. Bildungsanstalten.]
Die Volkszählung von 1885 ergab in Mecklenburg-Schwerin eine Bevölkerung von 575,152, während dieselbe 1880: 577,055 betrug, mithin gegen die letzte Zählung eine Abnahme von 1903 oder 0,33 Proz. Bei dieser Verminderung der Bevölkerungszahl waren das Domanium mit 2589, die ritterschaftlichen Güter mit 6372, die Klostergüter mit 315 Seelen beteiligt, während die Städte um 7373 Seelen anwuchsen. Das Land zählte 1886: 42 Städte, 4 domaniale Marktflecken, einen städtischen und 2 ritterschaftliche Flecken, 1018 ritterschaftliche Hauptgüter (darunter 491 Lehngüter und 527 Allodien) in Händen von 631 Gutsbesitzern, ferner 413 Domanial-, Kloster- und städtische Höfe. Die herrschende Religion ist die evangelisch-lutherische. Andersgläubige sind 471 Reformierte (in Bützow), 3866 Katholiken, 2305 Israeliten und 530 Angehörige anderer Glaubensbekenntnisse.
Die Landbevölkerung Mecklenburgs besteht aus germanisierten Slawen; die Bevölkerung [* 10] der Städte gehört fast ganz und der Adel des Landes vorwiegend dem niedersächsischen Stamm an. Die Mundart des Volkes ist das Plattdeutsche, das in unsrer Zeit durch Fr. Reuters Dichtungen auch in die Litteratur eingeführt ist. Die kleinern Städte sind mit ihrem umfangreichen Ackerbau oft halbe Dörfer, die Dörfer dagegen, auch wo sie Jahrmarktsgerechtigkeit haben, niemals halbe Städte.
Die Bauart der ältern
Häuser ist die altsächsische, wie in
Holstein und Südschleswig, hin und wieder noch mit
den Pferdeköpfen (Mulagen) an den Giebelenden. Ganz eigentümlich sind die Verhältnisse des Grundbesitzes in Mecklenburg.
Da
hier das mittelalterliche Feudalwesen sich forterhalten hat, so ist nur der kleinste Teil des
Landes unmittelbar der
Staatsgewalt
unterworfen; ein großer Teil steht unter der
Grundherrschaft der
Ritterschaft. In
Mecklenburg-Schwerin kommen auf das landesherrliche
Domanium 5456 qkm, auf die Klostergüter 426 qkm, auf die ritterschaftlichen
Güter 5945 qkm und auf die Stadtgebiete und Kämmereigüter 1477 qkm.
In
Mecklenburg-Strelitz nehmen die
Kabinetts- und Domänenbesitzungen 1652 qkm, die ritterschaftlichen
Güter 640 qkm ein, und 296 qkm
kommen auf die städtischen Besitzungen. Die Zahl der
Volksschulen auf dem Land, mit denen größtenteils
Industrieschulen verbunden sind, beläuft sich auf 1216; die Zahl der
Bürger- und andern öffentlichen Stadtschulen auf 55,
der höhern
Bürgerschulen auf 6, und hierzu kommen noch 45
Gewerbeschulen für
Lehrlinge und
Gesellen, deren Errichtung durch
Verordnung vom
¶
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vorgeschrieben ist. Zur Bildung von Lehrern bestehen ein großherzogliches Landschullehrerseminar zu Neukloster für die großherzoglichen Domänen und das Seminar für ritterschaftliche Schullehrer zu Lübtheen. Ferner bestehen bei Schwerin eine Idioten-, zu Neukloster eine Blinden-, zu Ludwigslust eine Taubstummenanstalt. Gymnasien sind zu Schwerin, Parchim, Güstrow, [* 12] Rostock, [* 13] Wismar, Waren, Doberan;
selbständige Realgymnasien zu Schwerin, Güstrow, Ludwigslust, Bützow, Malchin und Rostock;
Realprogymnasien zu Grabow und Ribnitz;
endlich 5 höhere Töchterschulen.
Navigationsschulen sind in Wustrow und Rostock, Navigations-Vorbereitungsschulen zu Dänendorf und Dierhagen; Ackerbauschulen befinden sich zu Dargun und Zarrentin. Landesuniversität ist Rostock, 1419 gestiftet, mit vier Fakultäten. Eine Irrenheilanstalt ist zu Sachsenberg bei Schwerin, eine Heil- und Pfleganstalt zu Rostock. In Mecklenburg-Strelitz ergab die Volkszählung von 1885: 98,371 Seelen (1880: 100,269 Einw.), also auch hier gegen die vorige Zählung eine Abnahme der Bevölkerung von 1898 Seelen.
Mecklenburg-Strelitz zählte 9 Städte, 2 Marktflecken, 218 Landgüter oder Höfe (darunter 83 ritterschaftliche Hauptgüter) und etwa 220 Dörfer und Gehöfte. Die herrschende Religion ist ebenfalls die evangelisch-lutherische; Andersgläubige sind wenige Reformierte, 294 Katholiken und 458 Israeliten. Man zählte 1886: 216 Landschulen, 12 Bürger- und Stadtschulen, ein Landschullehrerseminar zu Mirow, 2 höhere Töchterschulen, 3 Gymnasien (zu Neustrelitz, [* 14] Neubrandenburg [* 15] und Friedland) und 2 Realschulen (in Neustrelitz und Schönberg).
[Landwirtschaft.]
Hauptbeschäftigung der Einwohner bildet die Landwirtschaft. Von dem gesamten Areal sind
in Mecklenburg-Schwerin nur 11,9, in Mecklenburg-Strelitz 20,9 Proz. nicht bebaut oder sonst landwirtschaftlich
nicht benutzt; das Acker- und Gartenland umfaßt in Mecklenburg-Schwerin 57,1 Proz., die Wiesen 8,2, die Weiden 5,8 und die Waldungen 17 Proz.
des Areals; in Mecklenburg
Strelitz resp. 47,7, 7,1, 3,4
und 20,9 Proz. Der Ackerbau liefert Getreide
[* 16] weit über den Bedarf und eine beträchtliche Quantität zur Ausfuhr. Die Hauptfrucht
ist Roggen, doch wird in neuerer Zeit auch immer mehr Weizen gebaut; jener gibt auf den besten Äckern 10-, dieser 10-14-, Gerste
[* 17] 8-12-, Hafer
[* 18] 5-10fältigen Ertrag. Mais wird nur hier und da, Buchweizen aber häufig auf sandigem Boden,
oft bis zu 20fältigem Ertrag und darüber, gebaut. In dem Zeitraum von 1878 bis 1883 wurden jährlich durchschnittlich vom
Hektar in Tonnen (zu 1000 kg) geerntet:
Mecklenburg-Schwerin |
Mecklenburg-Strelitz | |
---|---|---|
Roggen | 1.42 | 1.09 |
Weizen | 1.87 | 1.55 |
Gerste | 1.71 | 1.50 |
Kartoffeln | 11.42 | 11.34 |
Hafer | 1.49 | 1.28 |
Andre Produkte des Ackerbaues sind: Runkelrüben und Zuckerrüben, Raps und Rübsen (fast auf allen Gütern mit geeignetem Boden),
Flachs und Hanf (in geringer Menge), Tabak
[* 19] (1885-86: 330 Ton. Tabaksblätter). Der Gartenbau blüht in den Städten und in den ihnen
benachbarten wohlhabendern Dörfern. An mehreren Orten sind Maulbeerbäume angepflanzt. Zur Hebung
[* 20] der Landwirtschaft
und mittelbar der Gewerbe bestehen der Verein kleinerer Landwirte und der Mecklenburg
ische Patriotische Verein, die sich in
Zweigvereinen über das ganze Land verteilen, landwirtschaftliche und gewerbliche Ausstellungen veranstalten, Unterstützungen
zur Förderung ihres Zwecks verleihen u. dgl. m.
Was den Viehstand betrifft, so zählte man in beiden
Großherzogtümern:
Mecklenburg-Schwerin |
Mecklenburg-Strelitz |
Zusammen | |
---|---|---|---|
Pferde | 88146 | 17280 | 105426 |
Rinder | 270088 | 41532 | 311620 |
Schafe | 939097 | 188078 | 1127175 |
Ziegen | 23534 | 8579 | 32113 |
Schweine | 225720 | 35735 | 261455 |
Die Pferde
[* 21] gehören zu den kräftigsten Deutschlands;
[* 22] ein Landgestüt ist zu Redesin. Die Rindviehzucht hebt sich immer mehr;
Butter wird in bedeutender Menge ausgeführt. Auch die Schafzucht ist hoch entwickelt, und Mecklenburg
steht in der Züchtung reichwolliger
und kräftiger Merinoschafe allen andern deutschen Ländern voran. Die Wollproduktion ist bedeutend; der Umsatz auf den inländischen
Wollmärkten des Großherzogtums Mecklenburg-Schwerin betrug 1886: 660,000 kg. Auch die Schweinezucht ist trefflich.
Federviehzucht wird allgemein, Bienenzucht [* 23] nur in einzelnen Gegenden betrieben. Die Fischerei [* 24] ist der vielen Gewässer wegen ein sehr bedeutender Erwerbszweig. Wildbret kommt in den ausgedehnten Waldungen noch in Menge vor, besonders Hoch- und Schwarzwild. Was die Forstkultur anlangt, so entfallen in Mecklenburg-Schwerin etwa 46,4 Proz., in Mecklenburg-Strelitz 68,9 Proz. der gesamten Waldfläche auf die Staatsforsten. Bergbau [* 25] wird nur auf Braunkohlen bei Malliß in Mecklenburg-Schwerin betrieben; hier gewinnt man auch Kochsalz zu Sülze.
Torf kommt in großer Quantität vor; ein Gipsbruch ist zu Lübtheen in Betrieb. Der Raseneisenstein, welcher sich in den feuchten Niederungen, in Sümpfen der Heidegegenden bildet, wird nur als Baustein benutzt. Im östlichen Teil von Mecklenburg-Schwerin tritt mehrfach Kreide [* 26] zu Tage, die gewöhnlich zu Kalk verbrannt wird; Wiesenkalk, Mergel, Ziegel- und Töpferthon sowie Walkererde kommen fast überall vor. Bernstein [* 27] liefern die Ostsee und der Müritzsee sowie die nahe der Ostsee gelegenen Torfmoore.
[Industrie und Handel.]
Die gewerbliche Thätigkeit ist von geringer Bedeutung. Nach der Berufszählung vom waren in Mecklenburg-Schwerin nur 23,2, in Mecklenburg-Strelitz 24,6 Proz. (die Angehörigen inbegriffen) der Bevölkerung in der Industrie, 7,76, resp. 7,92 Proz. in Handel und Verkehr thätig, während auf Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht und Fischerei 51, resp. 49,47 Proz. entfielen. Die Industrie beschäftigte insgesamt in Mecklenburg-Schwerin 55,614 Personen (darunter 24,094 Selbständige für eigne Rechnung), in Mecklenburg-Strelitz 9794 Personen (darunter 4453 Selbständige). Es gibt Eisengießereien und Bauanstalten für landwirtschaftliche Maschinen, Wagenfabriken, Ziegeleien, Rübenzuckerfabriken (1885-86 Produktion 14,817 Ton. Rohzucker), Branntweinbrennereien, Bierbrauereien (345,300 hl Produktion); Tabaks- und Zigarren-, Strohhut-, Papier-, Wollwarenfabriken, Lohgerbereien etc. Der Handel ist lebhaft, besonders in Mecklenburg-Schwerin, dessen Lage zwischen der Ostsee und der Elbe, die durch eine nach Hamburg [* 28] und Berlin [* 29] führende Eisenbahn verbunden sind, den Verkehr ausnehmend begünstigt.
Die wichtigsten Plätze für den auswärtigen Handel sind Rostock mit Warnemünde und Wismar. Bedeutende Wollmärkte werden zu Güstrow, Wismar, Neubrandenburg und Rostock, frequente Pferdemärkte zu Altstrelitz, Rostock und Neubrandenburg abgehalten. Die Einfuhr geschieht größtenteils zur See, die Ausfuhr per Eisenbahn. Die bedeutendsten Ausfuhrartikel sind: Getreide, Mehl, [* 30] Butter, Mastvieh, Pferde, Schafe, [* 31] Schweine, [* 32] Fische, [* 33] Kartoffeln, Spiritus, [* 34] Holz, [* 35] Lein- und Rübsamen, Wolle etc.;
Haupteinfuhrartikel: Steinkohlen, Bau- und Nutzholz, Kochsalz, Eisen, [* 36] ¶
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Bausteine, Zucker, [* 38] Kaffee, Wein, Bier, Heringe, Käse, Tabak, Manufaktur- und Industrieerzeugnisse. In Mecklenburg-Strelitz besteht die Ausfuhr ebenfalls größtenteils in Natur- und landwirtschaftlichen Produkten. Mecklenburg-Schwerin besitzt gegenwärtig 1600, Mecklenburg-Strelitz 321 km Chausseen. In ersterm haben die Eisenbahnen eine Länge von 771 km, in letzterm von 181 km. Mecklenburg-Schwerin hat eine sehr ansehnliche Reederei. Nach amtlichen Angaben besaß Rostock Ende 1885: 298 Seeschiffe von 98,854 Ton. und 5 Nachprahmer und Lichter von 170 T., zusammen 303 Schiffe [* 39] von 99,024 T.;
Wismar 44 Seeschiffe von 23,397 cbm. 1886 liefen zu Warnemünde (Rostock) 986 Schiffe ein und 995 aus, während zu Wismar 467 Schiffe ein- und 470 ausliefen.
Als Förderungsmittel für Handel und Verkehr sind zu nennen: die Bank zu Rostock, die Lebensversicherungs- und Sparbank, die Bodenkreditbank zu Schwerin, welche Geldgeschäfte aller Art vermitteln, aber keine Noten ausgeben. Sparkassen gab es Ende 1886 in Mecklenburg-Schwerin 36, in Mecklenburg-Strelitz 9, zusammen mit einer Geldeinlage von über 35 Mill. Mk.
[Verfassung und Verwaltung.]
Beide Großherzogtümer haben gemeinschaftliche Landstände. Das Grundgesetz ist der Erbvergleich vom vereinbart zwischen dem Herzog von Mecklenburg-Schwerin und seinen Ständen, dem Mecklenburg-Strelitz durch die Agnitionsakte vom beitrat. In Mecklenburg-Schwerin ist gegenwärtig Regent Großherzog Friedrich Franz III. (seit in Mecklenburg-Strelitz Großherzog Friedrich Wilhelm (seit In beiden Ländern ist der Thron [* 40] nach dem Rechte der Erstgeburt und nach der Linealerbfolge im Mannesstamm erblich.
Beide großherzogliche Häuser sind durch Hausverträge von 1701 und 1755 verbunden, und es succediert im Fall des Aussterbens der einen Linie die andre. Beim Erlöschen beider Häuser geht die Thronfolge auf Preußen [* 41] über. Nach dem Hausgesetz vom tritt die Volljährigkeit des Großherzogs in beiden Ländern mit vollendetem 19. Lebensjahr ein. Beide Großherzöge bekennen sich zur evangelisch-lutherischen Kirche. Obwohl alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich und allen die Staatsämter auf gleiche Weise zugänglich sind, so haben doch die Rittergutsbesitzer, adlige und bürgerliche, große Real- und Personalvorrechte.
Sie besitzen das Landstandsrecht, die Jagdgerechtigkeit und oft auch das Patronatsrecht. Leibeigenschaft und Gutsunterthänigkeit sind 1824 aufgehoben worden. Die Landstände beider Großherzogtümer bilden seit 1523 eine gemeinschaftliche Körperschaft, die »Landesunion«, und bestehen aus der Ritterschaft, zu der alle Besitzer ritterschaftlicher Hauptgüter in dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen Kreis [* 42] gehören, und der Landschaft, welche 48 landtagsfähige Städte umfaßt.
Von der Ritterschaft werden zugleich die Bauern und Hintersassen, von der Landschaft die Bürger der Städte repräsentiert. Beide Stände, Ritter und Landschaft, gliedern sich nach den Kreisen, dem Mecklenburgischen, Wendischen und Stargardschen. Außerhalb der ständischen Verfassung stehen das Fürstentum Ratzeburg und die Städte Wismar und Neustrelitz, welche daher nicht auf dem Landtag vertreten sind. Die Zahl der Gutsherren, welche gegenwärtig Mitglieder der Ritterschaft sind, beträgt im Mecklenburgischen und Wendischen Kreis 631, worunter 295 bürgerliche, im Stargardschen Kreis 49, worunter 17 bürgerliche.
An der Spitze der Ritterschaft stehen 3 Erblandmarschälle, je einer für jeden Kreis. Zur Landschaft gehören die Stadt Rostock, 20 Städte im Mecklenburgischen, 20 im Wendischen und 7 im Stargardschen Kreis. Die Ausübung des landstandschaftlichen Rechts geschieht hier durch die Magistrate und zwar durch die Bürgermeister. Jeder Gutsbesitzer hat dasselbe Stimmrecht wie jede einzelne Stadt, doch kann die Landschaft sich zu besonderer Beschlußfassung vereinigen (itio in partes).
Das Direktorium der Landschaft führen die drei Vorderstädte, Parchim für den Mecklenburgischen, Güstrow für den Wendischen und Neubrandenburg für den Stargardschen Kreis, dasjenige der Ritterschaft die 3 Landmarschälle und 8 Landräte. Die Landtage werden alljährlich im Spätherbst abwechselnd in den Städten Sternberg und Malchin auf Berufung von seiten der beiderseitigen Landesherren abgehalten. Außerhalb des Landtags vertritt ein engerer Ausschuß von 9 Mitgliedern, nämlich aus 2 Landräten, 4 landschaftlichen und 3 ritterschaftlichen Deputierten bestehend, als ein die gesamte Ritter- und Landschaft vorstellendes, permanentes Kollegium, welches zu Rostock seinen Sitz hat, die gesamten Stände, solange diese nicht versammelt sind.
Als repräsentatives Kollegium für private ritterschaftliche Angelegenheiten besteht noch ein engerer Ausschuß der Ritterschaft, ebenfalls zu Rostock. Von den Landtagen verschieden sind die sogen. Konvokations- und Deputationstage: jene sind ad hoc berufene Versammlungen der Stände eines oder des andern der beiden Staaten zur Verhandlung wichtiger und eiliger Sonderangelegenheiten;
diese werden aus von den Ständen zu Landeskonventen und gemeinsamen Angelegenheiten Deputierten gebildet, welche nach Bedürfnis zu nicht von der Landesherrschaft ausgeschriebenen Zusammenkünften, und zwar zu allgemeinen Landeskonventen und zu besondern Kreis- und Amtskonventen, zusammentreten.
Was die Gemeindeverfassung betrifft, so gibt es außer in den Städten nur noch in dem landesherrlichen Domanium Gemeinden, von denen letztere nur für innere Gemeindeangelegenheiten bestimmt sind; sonst bestehen ländliche Gemeinden bloß in kirchlicher Beziehung. In den Städten ist die Gemeindeverfassung sehr verschieden, namentlich genießen Rostock und Wismar bedeutende Vorrechte. In den Landstädten stehen 1-2 Bürgermeister und das Ratskollegium (Magistrat) an der Spitze der Verwaltung, in den Domanialgemeinden Schulzen, Schöffen und Beiräte. Zur Vertretung der Bürgerschaft wird ein Bürgerausschuß durch Wahl aus der Mitte der Bürger gebildet. Die herrschende Staatskirche ist in ganz Mecklenburg die evangelisch-lutherische; die reformierte und katholische Konfession werden in kirchlicher Beziehung nur geduldet. Die obersten kirchlichen Behörden sind der Oberkirchenrat für Mecklenburg-Schwerin und das Konsistorium für Mecklenburg-Strelitz.
Die oberste Leitung der verschiedenen Zweige der Staatsverwaltung haben im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin vier Ministerien (für die auswärtigen Angelegenheiten, für das Innere, für die Justiz, welches zugleich die geistlichen und Schulangelegenheiten umfaßt, und für die Finanzen), die nach der Verordnung vom errichtet worden sind, und deren Vorstände das Staatsministerium bilden. Die großherzogliche Militärverwaltung gehört in das Ressort des Militärdepartements, welches unmittelbar unter dem Großherzog steht. Im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz ist das Staatsministerium zu Neustrelitz die höchste Behörde, repräsentiert durch einen Staatsminister. Der Geschäftskreis der Ministerien wurde in Mecklenburg-Schwerin durch die landesherrliche Verordnung vom näher bestimmt. ¶