Meßstipendium
,
in der kathol. Kirche die Summe, welche für eine zu einem bestimmten Zweck gestiftete und abzuhaltende Messe von dem Besteller der letztern gezahlt wird.
Das Meßstipendium
wird als Beitrag zu den
Kosten des Unterhalts des
Priesters
aufgefaßt.