(Handelsmessen), Märkte, welche sich von den gewöhnlichen Jahrmärkten nur durch ihren größern Umfang, längere
Dauer und größere Zahl der Besucher unterscheiden. Einen gesetzlichen Unterschied zwischen beiden kennt
die deutsche Gewerbeordnung nicht. Dieselben sind bei wenig entwickeltem Verkehr unentbehrliche Sammelpunkte von Angebot und
Nachfrage, welche eine vollständigere Übersicht über Bedarf und Vorrat gewähren, größern Absatz und sicherere Deckung mannigfaltiger
Bedarfe ermöglichen. In Mitteleuropa gaben den ersten Anlaß zur Entstehung von Messen wohlbefestigte Lager
[* 3] der Römer
[* 4] nach der Okkupation von Frankreich und Deutschland
[* 5] und später der deutschen Heerführer nach Unterwerfung der wendischen
und slawischen Stämme im östlichen Deutschland. Die meisten Messen sind im Anschluß an kirchliche Feste entstanden, welche große
Menschenmengen und mit diesen viele Handelsleute herbeizogen. So erwuchs besonders um größere Kirchen
ein vollständiger Marktverkehr. Der deutsche NameMesse sowie das Ein- und Ausläuten der Messen erinnern an die Entstehung dieser
Märkte aus der kirchlichen Messe. Im mohammedanischen Orient¶
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sind noch jetzt die heiligen Städte, wie Mekka mit seiner Kaaba in Arabien, Hardwar in Ostindien,
[* 7] als Zielpunkte großer Wallfahrten
auch gleichzeitig Hauptpunkte des Marktverkehrs. Da die Messen nicht allein gemeinnützig waren, sondern auch dem
Landesherrn reiche Einnahmen erbrachten, so suchte man dieselben durch verschiedene Verordnungen und Veranstaltungen, welche
den Meßverkehr sicherten, erleichterten und regelten, besonders zu heben. Man setzte die Zahl der Verkaufsläden
fest, damit die Verkäufer, nicht durch eine zu große Konkurrenz gedrückt, ihre Rechnung finden könnten, und bewilligte
den Meßbesuchern gewisse Freiheiten (Meßfreiheiten).
Nunwar in den frühern Zeiten des Mittelalters bei mangelhaften Transportanstalten, großer Unsicherheit des
Verkehrs, ungenügender Rechtspflege für die Bedürfnisse des Handels noch sehr wenig gesorgt; daher mußten die an den Orten
eines regen Verkehrs begründet und mit wichtigen Freiheiten ausgestattet, schnell Zentralpunkte des Handels werden. Die Regierungen
verliehen den Meßplätzen gewisse Vorrechte (Meßprivilegien), die entweder bleibend oder auf die Meßzeit beschränkt waren,
z. B. das Recht der Warenniederlage (Zwang zur Benutzung der städtischen Speicher gegen eine Abgabe), das Münzrecht, das Zollerhebungsrecht,
das Geleit (Schutz der Reisenden gegen eine Abgabe), freien Handel während der Meßzeit (Befreiung von dem sonst geltenden Innungszwang),
Veranstaltung von Lustbarkeiten aller Art, zeitweilige Gestattung sonst verbotener Spiele etc. Ferner wurden
gewährt: gänzlicher oder teilweiser Erlaß von Zöllen sowie von lokalen Abgaben und Lasten, Befreiung der Handeltreibenden
und ihrer Waren vom Arrest bis zum Zahltag, sicheres Geleit und die Errichtung eines eignen Meßgerichts, welches in allen zwischen
den Meßbesuchern entstandenen Rechtsstreitigkeiten nach dem Meßrecht ohne die üblichen Formalitäten mit beschleunigtem
Verfahren entschied.
Die Gesamtheit der die Messe betreffenden Verfügungen bildet die Meßordnung. Die Zeit der Abhaltung der Messen richtete sich
nach dem Klima
[* 8] (Benutzbarkeit von Land- und Wasserstraßen) und nach den Produktionsverhältnissen (Ernte)
[* 9] des Landes. Bezüglich
der Meßzeit selbst sind zu unterscheiden die für die eigentlichen Meßgeschäfte bestimmten Meßtage und die
zur Abrechnung und zur Erfüllung der eingegangenen Verbindlichkeiten festgestellten Zahltage. Die größern Messen haben ihre
eigentliche Meßwoche und ihre eigne Zahlwoche, letztere aber meist mit einem bestimmten Zahltag oder sogen. Skontro.
Gewöhnlich werden jedoch schon vor dem Eintritt der Meßwoche, oft in der gar nicht zur Messe gehörigen Vorwoche, die
wichtigsten Geschäfte des Großhandels abgeschlossen, weil sich die Einkäufer in der Auswahl aus den Vorräten zuvorkommen
wollen. Nicht alle in der laufenden Messe entstandenen Schuldverpflichtungen werden auch während der Dauer derselben erledigt,
vielmehr erfolgen viele Käufe auf Kredit mit Fälligkeit der Zahlung in der nächsten oder einer der nächsten Messen. Schon
frühzeitig wurden auf vielen Messen Geschäfte auf Lieferung nach Proben und mit Zahlfrist bis zur nächsten Messe abgeschlossen;
ja, einige Messen, wie im 16. Jahrh. die zu Lyon,
[* 10] Besançon,
[* 11] Medina del Campo und Piacenza, nahmen vorwiegend den Charakter von Abrechnungstagen
an. Zahlung und Einkassierung von Meßwechseln vereinigten sich in den Händen von wenigen Bankiers.
Infolgedessen dienten auch die Messen in ähnlicher Weise zur Ausgleichung gegenseitiger Forderungen wie die heutigen Clearinghouses.
Während die Messen mit wirklicher
Warenzufuhr in Ländern mit mangelhaften Transportmitteln noch heute von großer Wichtigkeit
sind (wie die zu Kiachta, zu Nishnij Nowgorod), haben sie in andern mit zunehmender Entwickelung und Sicherheit
des Verkehrs ihre alte Bedeutung mehr und mehr eingebüßt, oder sie behaupten sich mit Erfolg nur noch dadurch, daß sie
mehr und mehr den Charakter von Gewerbeausstellungen und Musterlagern annehmen, welche Gelegenheit zu reicherer Auswahl von
Neuem, zur Annahme von Bestellungen und zu Abrechnungen bieten.
Dagegen haben die Spezialmärkte mit ihrem heutigen großen Umfang vielfach den Charakter der Messen angenommen,
insbesondere für solche Güter, welche, wie Vieh, Pferde,
[* 12] dann auch mancherlei Rohstoffe, einen persönlichen Verkehr erfordern.
So ist die LeipzigerMesse ein wichtiger Markt für die Rauchwaren geblieben, von denen oft in einer Messe für 6-9
Mill. Mk. umgesetzt werden. Eine hervorragende Stelle nimmt ferner die Tuchmesse in Augsburg
[* 13] für wollene und halbwollene Stoffe
ein.
Die wichtigsten deutschen Messen sind diejenigen in Leipzig
[* 14] (Oster- und Michaelismesse), dann die Messen in Frankfurt
[* 15] a. M. (Frühjahrs-
und Herbstmesse), welche aber neuerlich bedeutend gesunken sind, ferner die Messen in Frankfurt a. O. (Margareten-,
Reminiscere- und Martinimesse), deren Hauptverkehr nach dem Osten (Polen, Ost- und Westpreußen,
[* 16] Schlesien
[* 17] und Pommern)
[* 18] gerichtet
ist. Auch sie haben neuerlich an Frequenz sehr abgenommen. Dasselbe gilt von den jetzt wenig erheblichen Braunschweiger Messen (Lichtmesse
und Laurentiusmesse).
Die übrigen in Deutschland noch bestehenden Messen sind nur noch als Jahrmärkte zu betrachten. Nur der »Umschlag«
in Kiel
[* 19] mag noch eine Erwähnung verdienen, weil er zugleich eine Geldmesse für den Umsatz von Hypothekenkapitalien ist. Von
den außerdeutschen Messen in Europa
[* 20] sind besonders wichtig: diejenigen von Basel
[* 21] in der Schweiz;
[* 22]
im weitesten Sinn der mathematische Vergleich gleichartiger Größen. Die ihrem Wert nach zu bestimmende
Größe wird durch eine bereits bestimmte (Maßeinheit) dividiert; der Quotient gibt das Maß. Im gewöhnlichen Leben wird oft
Maß für Maßeinheit, auch selbst für Maßsystem gesagt. Die Meßkunst ist das nach wissenschaftlichen Grundsätzen betriebene
Messen; im engern Sinn wird oft darunter das Messen von Raumgrößen nach den drei Dimensionen: Länge, Breite,
[* 28] Höhe,
verstanden; auch wird der allgemeine AusdruckMeßkunst oft fälschlich und einseitig für Geodäsie und Vermessungskunst (s. d.)
gebraucht. Unter den unendlich mannigfaltigen Gegenständen der Meßkunst sind wichtigere: die Zeit (vgl. Zeitmessung); Geschwindigkeit
(das Maß der Geschwindigkeit eines Punktes wird ausgedrückt durch den Weg desselben in einem bekannten Zeitteilchen); Kraft
[* 29] (wissenschaftlich ausgedrückt durch das Maß der Zunahme an Geschwindigkeit eines
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Punktes innerhalb eines bekannten Zeitteilchens; so wird die Schwerkraft durch die Zunahme des Fallwegs eines Körpers in jeder
Sekunde, die Schwere, besser das Gewicht, wird im Leben mittels konventioneller Gewichtseinheiten gemessen); ferner: Festigkeit,
[* 31] Zugkraft, Druck, Elastizität, in der Praxis meist unter Bezugnahme auf die Fortbewegung einer Gewichtseinheit gemessen, z. B.
die Kraft einer Spiralfeder ist = 10 Pfd., wenn sie bei dem Druck oder Zug
von über 10 Pfd. ihre Achslänge
ändert;
Den logischen Zusammenhang der Raummessung mit der Gewichts- und Kraftmessung stellt am deutlichsten das
Metersystem dar in den Beziehungen zwischen dem Meter, dem Liter (= 1 Kubikdezimeter), dem Kilogramm (= 1 Lit. Wasser bei 4°
C.) und dem Kilogrammometer (d. h. dem Maß der Kraft, welche 1 kg 1 m hoch hebt). Fernerhin erstreckt sich die Messung auf
die Bestimmung der Wärme,
[* 33] des Luftdrucks, der Feuchtigkeit, Elektrizität
[* 34] u. a. und bildet so die unentbehrliche
Gehilfin sowohl der naturwissenschaftlichen Disziplinen als auch der Statistik, des Handels, der bildenden Künste, überhaupt
sehr vieler Aufgaben der Wissenschaft und des Lebens. Die Genauigkeit jeder Messung hängt von der verwendeten Minimalmaßeinheit
ab; die Genauigkeitsgrenze wird mit der Ausbildung der Mikroskopie weiter hinausgeschoben (vgl. Mikrometrie).
Da alle Maßeinheiten lediglich konventionelle Größen sind, die leicht vergessen und verloren werden, wie es thatsächlich
mit vielen Maßen der Alten geschehen, so hat man sich bemüht, ein immer auffindbares Naturmaß zu suchen und zu bestimmen,
auf welches sich die gesamte Meßkunde (Metrologie) stützen könnte; diese Bestrebungen führten zu der
bezüglich der absoluten Genauigkeit immerhin vergeblichen Meterbestimmung im Beginn dieses Jahrhunderts (vgl. Gradmessungen).
Man bleibt jetzt bei dem alten Verfahren, daß man sogen. Urmaße künstlich herstellt, auf die man mittels gesetzgeberischen
Aktes für alle weitern metrologischen Aufgaben rekurriert. Das wichtigste Urmaß wird einstweilen die in Paris
[* 35] befindliche
Toise de Pérou (vgl. Gradmessungen) bleiben, auf welche auch die Länge des heutigen Meters zurückzuführen ist. Das Deutsche Reich
[* 36] hat für seine metrologischen Zwecke besondere Normalmeterstäbe als Basis für Maß und Gewicht konstruieren lassen.