schweizer. Glasmalerfamilie des 16. und 17. Jahrh.,
aus welcher sich besonders
Josias aus Zürich
[* 2] (1530-80) und
ChristophMaurer (1558-1661) bekannt gemacht haben.
Letzterer war nicht bloß
auf dem Gebiet der
Kabinettsmalerei (s.
Glasmalerei,
[* 3] S. 404), sondern auch als Freskomaler an Häuserfassaden, als Radierer
und Zeichner für denHolzschnitt thätig. Er hatte sich in
Straßburg
[* 4] bei
TobiasStimmer gebildet, mit welchem
er auch verschiedene
Arbeiten gemeinschaftlich ausgeführt hat. Seine
Radierungen und
Holzschnitte sind gewandt in der
Technik,
aber manieriert und gehaltlos.
Zur
Rechtfertigung seiner Thätigkeit in
Griechenland schrieb er: »Das griechische
Volk in öffentlicher, kirchlicher und privatrechtlicher
Beziehung vor und nach dem Freiheitskampf bis zum 31. Juli 1834« (Heidelb. 1835-36, 3 Bde.).
Nach dem
Sturz des
MinisteriumsAbel im
Februar 1847 ward MaurerMinister des Äußern und der
Justiz; doch mußte
auch dieses
Kabinett, das sogen.
Ministerium der
»Morgenröte«, schon 30. Nov. d. J. wieder abtreten. Bis an sein Lebensende
Staatsrat
in außerordentlichen
Diensten, starb MaurerSein Hauptwerk ist eine zwölfbändige historische
Darstellung der deutschen
Gemeindeverfassung, welche er in mehreren sich aneinander schließenden Werken niedergelegt hat: »Einleitung
zur Geschichte der
Mark-,
Hof-, Dorf- und Stadtverfassung«
(Münch. 1854);
Außerdem lieferte er zahlreiche
Aufsätze für die Abhandlungen
der königlich bayrischen
Akademie, unter denen als besonders wertvoll zu nennen sind: Ȇber die
Ausdrücke: altnordische,
altnorwegische und
isländischeSprache«
[* 21] (1867),
»Quellenzeugnisse über das erste
Landrecht und über die
Ordnung der Bezirksverfassung
des isländischen
Freistaats« (1869),