Maul-
und
Klauenseuche (Blasenseuche,
Plarre,
Aphthenseuche, Aphthae epidemicae), eine bei
Rindern,
Schafen und
Schweinen,
weniger häufig bei
Ziegen, auftretende
Seuche, welche sich im
Sommer nicht selten über weite Gegenden
verbreitet. Die
Krankheit entwickelt sich in der Maul
schleimhaut und an den Fußkronen, in seltenern
Fällen auch am
Euter.
Sie beruht in einer multiplen spezifischen
Entzündung der Schleimheit ^[richtig: Schleimhaut], resp. der äußern
Haut,
[* 2] wobei
sich
Blasen von verschiedener
Größe, Abschürfungen und selbst
Verschwärungen bilden.
Bei gutartigem und mildem Charakter verschwindet das Übel schon nach 4-9 Tagen; bei heftigem Grade desselben bilden sich nach dem Abgehen der Oberhaut Geschwüre, die zuweilen tiefer zerstörend eingreifen, so daß selbst Knochenfraß und Abfallen der Klauenkapsel darauf folgt. In den gelindern Fällen führt die Krankheit keine bedeutenden Nachteile herbei; dagegen bedingt sie da, wo sie von heftigem Fieber begleitet ist, oder wo tiefer gehende Zerstörungen entstehen, das Aufhören der Milchsekretion, allgemeine Entkräftung, Abmagerung und Dekubitus.
Die Krankheit entsteht ausschließlich durch Ansteckung. Der Ansteckungsstoff ist flüchtig. Die Ansteckung geschieht entweder unmittelbar oder mittelbar, wenn Tiere, welche für die Krankheit empfänglich sind, auf Straßen, Wege oder überhaupt an solche Orte kommen, die von kranken Tieren mit Ansteckungsstoff verunreinigt sind, bez. durch Vermittelung von Zwischenträgern, d. h. von Personen oder von nicht für die Krankheit empfänglichen Tieren oder von Sachen, die in der Nähe von kranken Tieren oder an den mit Ansteckungsstoff verunreinigten Orten ebenfalls mit Ansteckungsstoff verunreinigt wurden.
Der Ausbruch der Krankheit erfolgt in der Regel 2-4 Tage nach erfolgter Ansteckung. Tiere, welche die Krankheit überstanden haben, besitzen 1-2 Jahre lang keine oder nur eine sehr geringe Disposition zu einer neuen Erkrankung. Um die Krankheit zu verhüten, muß die unmittelbare oder mittelbare Übertragung des Ansteckungsstoffs sorgfältig vermieden, neu angekauftes Vieh 5-6 Tage lang isoliert gehalten werden. Bei der Kur ist ein zweckmäßiges diätetisches Verhalten in den meisten Fällen vollkommen ausreichend. Die Tiere müssen Ruhe haben; der Stall muß recht rein und trocken sein. Die beschmutzten Füße werden beim Ausbruch der Krankheit durch ¶
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vorsichtiges Abwaschen gereinigt. Zeigen sich am Saum Trennungen des Horns von der Fleischkrone, so muß jenes, soweit es sich
gelöst hat, abgetragen werden, damit der von der geschwürigen Krone abgesonderte Eiter vollständig abfließen kann. Die
geschwürigen Stellen am Saum werden täglich einige Male mit Bleiwasser oder mit einer 2proz. Karbolsäurelösung
befeuchtet. Die Milch der an der Maul-
und Klauenseuche
erkrankten Tiere darf nur in gekochtem Zustand benutzt werden; Säuglinge sind von den kranken
Müttern zu trennen, weil der Genuß der rohen Milch bei jungen Tieren gewöhnlich eine tödliche Erkrankung zur Folge hat.
Durch die gesetzlich vorgeschriebene Desinfektion
[* 4] der Eisenbahn-Viehtransportwagen ist in den letzten Jahren
der Verbreitung der Maul-
und Klauenseuche
wirksam begegnet worden. Beim Ausbruch der Seuche wird für die Dauer der Ansteckungsgefahr die Gehöftsperre
angeordnet. Am meisten wird die Einschleppung der Maul-
und Klauenseuche
in eine Gegend durch die in Treibherden beförderten
Schweine
[* 5] vermittelt. Es ist daher beim Ankauf von Schweinen aus solchen Herden größere Vorsicht und vorläufige
Isolierung derselben geboten.