Mathis
,
Ludwig Emil, preuß. Staatsmann, geb. zu Berlin, [* 2] widmete sich daselbst dem Studium der Rechte, trat bei den Berliner [* 3] Gerichten in den Staatsjustizdienst und ward 1829 Kammergerichtsrat. 1835-38 war er preußischer Kommissar bei der aus Anlaß des Frankfurter Aprilaufstandes (1833) niedergesetzten Bundeszentralbehörde in Frankfurt [* 4] und wurde 1838 zum vortragenden Rat im Ministerium des Innern, 1840 zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt und 1842 in den Staatsrat berufen, wo er bis 1844 Mitglied des Oberzensurgerichts war und sodann die Abteilung der höhern Polizei- und der Preßangelegenheiten erhielt. 1846 ward er Direktor im Ministerium des Innern.
Obwohl liberalen
Reformen nicht abgeneigt, trat er doch im
Sommer 1848 mit
Wartegeld zurück. Anfangs hielt
er sich hierauf zur Kreuzzeitungspartei; bald aber führte die deutsche
Frage einen
Bruch herbei, und Mathis
schloß sich dem Patriotischen
Verein zu
Berlin an, welcher die
Durchführung der konstitutionellen
Monarchie sich zum
Ziel setzte. Als Vorsitzender
desselben entfaltete er durch öffentliche
Rede und in der
Presse
[* 5] eine erfolgreiche Thätigkeit und veröffentlichte im
Herbst 1849 die
Flugschrift
»Preußens
[* 6] deutsche
Politik«. Im
Dezember 1849 ward er nach
Frankfurt gesandt, um bei der provisorischen Bundeszentralkommission
die
Referate über die
Departements des Innern und der
Justiz zu übernehmen; im Juni 1850 trat er als preußischer
Bevollmächtigter in die freien
Konferenzen zur Beratung der deutschen Verfassungsangelegenheiten, ward aber schon im
August
wieder abberufen.
Seit 1850 Mitglied der neugebildeten Ersten
Kammer, gründete er 1851 mit
Bethmann-Hollweg u. a. die
Fraktion, welche die Einigung
Deutschlands
[* 7] unter
Preußens
Führung und die Aufrechthaltung der preußischen
Verfassung zu ihrem
Programm
machte.
Organ der
Fraktion ward das »Preußische Wochenblatt«, an dem Mathis
einer
der thätigsten Mitarbeiter war. 1852 in das Abgeordnetenhaus gewählt, zeigte er sich bis 1858 als einen der unermüdlichsten
Gegner des
Ministeriums.
Nur in der
Frage der Ehegesetzgebung trennte er sich infolge seiner strengern kirchlichen
Richtung von der
Mehrzahl der liberalen
Partei. 1859 und 1860 ward er zum Vizepräsidenten gewählt.
Indes die weitern Ereignisse, der beginnende
Konflikt über die Militärfrage drängten Mathis
mehr und mehr in den
Hintergrund. Bei den
Neuwahlen 1861 wurde er nicht wieder
gewählt, und als er 1865 zum
Präsidenten des
Oberkirchenrats ernannt wurde, machte sich sein streng orthodoxer
Standpunkt in schroffen
Edikten gegen religiösen Liberalismus in der preußischen
Landeskirche geltend, welche seine frühern
Verdienste um die konstitutionelle
Verfassung
Preußens fast vergessen ließen. Seit 1872 pensioniert, starb er