Maßstab
,
[* 2] ein gerader, linealähnlicher
Stab
[* 3] von
Holz
[* 4] oder
Metall, auf welchem die Maßeinheiten mit dem
Zweck des Maßstabs
entsprechender weiterer
Einteilung in Untereinheiten für Längenmessung nebeneinander aufgetragen sind (s.
Tabelle, S. 318).
Die
Länge und Form solcher Maßstäbe richtet sich nach praktischen Bedürfnissen. Der verjüngte Maßstab
, d. h.
der in einem gewissen
Verhältnis zu dem wirklichen verkleinerte, soll vorzugsweise dem Zeichner dazu dienen, die mittels
größerer
Maße aufgefundenen
Längen durch
Zeichnung auf
Papier im kleinen oder verjüngt vor das
Auge
[* 5] zu bringen. Er
heißt Transversalmaßstab
, wenn er durch horizontale, senkrechte und diagonale
Linien dergestalt abgeteilt ist, daß man
mit möglichster Genauigkeit Längeneinheiten und Unterabteilungen derselben danach bestimmen kann.