Marktpreis,
nach dem Handelsgesetzbuch (Art. 353) der laufende Preis, der zur Zeit und am Orte der Erfüllung des Vertrags oder an dem für den Ort maßgebenden Handelsplatz nach den dafür bestehenden örtlichen Einrichtungen festgestellt ist.
Über Marktpreis im Sinn der Volkswirtschaftslehre s. Preis.