Titel
Markt
(franz.
Marché, engl.
Market) bedeutet im weitern
Sinn das Absatzgebiet einer
Ware. So spricht man
vom
Geldmarkt als dem Gebiet, auf welchem
Wertpapiere und edle
Metalle gehandelt werden, vom
Kredit-,
Leih-, Arbeitsmarkt
, heimischen
Markt
u. dgl. Im engern
Sinn ist Markt
der
Ort, an welchem zu bestimmten
Zeiten
Käufer und Verkäufer einander treffen. Das
Bedürfnis
nach Abhaltung solcher Märkte machte sich besonders in verkehrsarmen, unsichern
Zeiten geltend. Die Bedeutung
derselben wurde schon frühzeitig durch
Erlaß öffentlicher
Anordnungen für Sicherheit, Regelmäßigkeit etc. (Markt
ordnungen,
deren Aufrechthaltung der Markt
polizei obliegt), sodann durch Gewährung von Marktrechten und Privilegien anerkannt.
Hierher gehören:
1) Die auf hervorragendern
Plätzen der Stadt (Markt
plätzen) abgehaltenen
Wochenmärkte (nundinae). Sie gehen hervor aus dem
Bedürfnis, die schnellem Verderb ausgesetzten
Nahrungsmittel
[* 2] unmittelbar den städtischen
Konsumenten zuzuführen.
Ein
Zwischenhandel (Hökerei) hat dennoch zu jeder Zeit stattgefunden und ist um so stärker geworden, je mehr die wachsende
Ausdehnung
[* 3] der
Städte dazu zwang, das flache Land auf immer weitere
Entfernungen in Anspruch zu nehmen, so daß der Markt
besuch
durch die kleinen Produzenten immer mehr erschwert, ja unmöglich wurde.
Früher versuchte man, diesen
Zwischenhandel in möglichst enge
Schranken zu bannen, indem der Vorkauf vor den
Thoren der Stadt
verboten und der Höker zum
Kauf erst nach Verfluß einer bestimmten Zeit zugelassen wurde. Auch neuerdings sind vielfach
derartige Beschränkungen des Hökerwesens wieder empfohlen worden, weil die
Preise der Markt
waren von
den Aufkäufern häufig künstlich in die
Höhe getrieben wurden. Der Erfolg solcher Beschränkungen erscheint um so zweifelhafter,
je mehr das persönliche Aufsuchen des Marktes
durch die Landleute abgenommen hat.
Die
Händler pflegen jetzt in der Zeit zwischen den Wochenmarkt
stagen von Dorf zu Dorf zu ziehen und
Waren für den Markt
zusammenzukaufen, so daß die
Konsumenten in der
Mehrzahl
Händler auf
dem Markt
vor sich haben. Die Landleute
sparen gern den Aufwand an Zeit,
Geld und Mühe, welcher immerhin mit dem Marktbesuch verbunden ist, der sie überdies den
Unbilden der
Witterung preisgibt. Die
Wochenmärkte unter freiem
Himmel
[* 4] gefährden die
Gesundheit von Käufern
und Verkäufern, schaden der guten
Erhaltung der
Ware, beeinträchtigen den freien
Verkehr und hinterlassen Unreinlichkeiten,
die der
Gesundheit
Schaden drohen. Es empfiehlt sich daher die Einrichtung gedeckter
Markthallen
[* 5] (franz. halles, Zentralmarkthallen),
wie eine solche neuerdings in
Berlin
[* 6] errichtet wurde und in
Leipzig
[* 7] in
Angriff genommen worden ist. An großen
Orten, wie insbesondere in den
Hallen von
Paris,
[* 8] hat sich aus dem alten
Wochenmarkt ein großartiges zentralisiertes
Geschäft
mit örtlicher
Scheidung der einzelnen
Artikel sowie eine Trennung zwischen Verproviantierungs- und Detailmarkt herausgebildet.
In den Hallen der erstern erscheinen als Käufer die Zwischenhändler, welche die Produkte an die Detailhändler absetzen oder dieselben unmittelbar an die Konsumenten im Laden oder auf dem Detailmarkt verkaufen. Beide Märkte sind in Paris räumlich voneinander getrennt, während in London [* 9] auf den meisten Marktplätzen der Detailverkauf dem Großverkauf zeitlich folgt. Während die Wochenmärkte allwöchentlich einmal oder mehreremal abgehalten werden, so kehrt 2) der Jahrmarkt nur einmal oder mehreremal im Jahr wieder. Er unterscheidet sich von jenen außerdem durch den größern Umfang des zulässigen Verkehrs, indem auf Jahrmärkten außer den in § 66 der Gewerbeordnung genannten Gegenständen des Wochenmarktverkehrs Verzehrungsgegenstände und Fabrikate aller Art feilgehalten werden dürfen. Zu den Jahrmärkten werden gesetzlich auch die Messen zu rechnen sein, welche von jenen sich im wesentlichen nur durch den Umfang unterscheiden.
Ursprünglich waren die Jahrmärkte an kirchliche Feste angeknüpft, welche viele Kauflustige zusammenführten. Sie gaben Gelegenheit, sich mit Waren zu versorgen, die am Ort nicht zu haben waren, und bildeten auch wohl ein Mittel, zeitweilig die Schranken der Bann- und Zunftprivilegien zu durchbrechen. Man nannte deshalb den Jahrmarkt hier und da auch Freimarkt oder Dult (von indulgere, erlauben). Die moderne Entwickelung des Verkehrs, Gewerbefreiheit und Freizügigkeit haben den Jahrmarkt meist überflüssig gemacht.
Doch behauptet er an kleinern, dem Verkehr entrückten Orten seine Bedeutung. Im übrigen wird er nur noch durch die mit ihm verbundenen Volksbelustigungen oder durch die Einnahme, welche er der Gemeindekasse abwirft, erhalten. Mehr und mehr an Bedeutung gewinnen heute 3) die Spezialmärkte für einzelne Gattungen von Gegenständen, insbesondere Rohstoffe (Vieh, Wolle, Garn, Hopfen [* 10] etc.), namentlich solche, welche von vielen kleinen Produzenten hervorgebracht werden, und deren Erzeugung an bestimmte Jahreszeiten [* 11] gebunden ist.
Dieselben sichern dem zerstreuten Kleinbetrieb die Vorteile des Großbetriebes und eines konzentrierten Marktes mit regelmäßigerer, von individuellen Zufälligkeiten und wucherlicher Ausbeutung freierer Preisbildung. Für das Deutsche Reich [* 12] ist der Marktverkehr gesetzlich geordnet durch § 64-71 der Gewerbeordnung.
Vgl. Baumstark, Über den Wochenmarktsverkehr (Mannheim [* 13] 1836);
Prince-Smith in »Vierteljahrsschrift für Volkswirtschaft« 1863; Scholz und Emminghaus (das. 1864);
Eberty, Über Lebensmittelversorgung von Großstädten in Markthallen (Berl. 1884). ¶
Im Geographisches Lexikon der SCHWEIZ, 1902
Markt
(Kt. Luzern, Amt Entlebuch, Gem. Werthenstein).
Dorf. S. den Art. Wolhusen Markt.