Markgraf
(Marchio), ursprünglich der mit der Handhabung der Regierungsgewalt in einem
Grenzbezirk oder einer
Mark (s. d.)
betraute
Graf. Die Entstehung des Markgraf
enamts fällt in die
Zeiten
Karls d. Gr.
Marken des
Frankenreichs waren die bretonische,
die spanische, friaulische, avarische, serbische und dänische
Mark. Die sächsischen
Kaiser errichteten
besonders zum
Schutz
Thüringens und
Sachsens
Marken, wie die
Nordmark,
Meißen,
[* 3]
Schleswig.
[* 4] Die Markgrafen
hatten in ihren Gebieten
eine den
Herzögen gleichkommende Macht und waren diesen nur insofern untergeordnet, als sie unter dem herzoglichen
Banner
dem Reichsheer folgten.
Brandenburg

* 8
Brandenburg.
Außer den genannten
Marken an der Nordostgrenze bestand an der Ostgrenze
Bayerns die
Mark
Österreich,
[* 5] seit
Heinrich III. an der
Kärntens die steirische
Mark
(Steiermark),
[* 6] im
Westen die Markgraf
schaft
Namen
(Namur).
[* 7] Die Markgrafen
der
Nordmark oder von
Brandenburg
[* 8] und die Markgrafen
von
Österreich erlangten früh (im 12. Jahrh.) die Reichsunmittelbarkeit und
dadurch eine größere Bedeutung unter den
Reichsfürsten. Nach der
Auflösung der Herzogtümer erhielten
alle Markgrafen
die Reichsfürstenwürde, der
Name verlor seine frühere Bedeutung und wurde bloßer
Titel, der z. B. von den
brandenburgischen
Hohenzollern
[* 9] auch auf die fränkischen überging. Es gab später in
Deutschland
[* 10] neun Markgraf
schaften:
Baden,
[* 11] Brandenburg,
Ansbach,
[* 12]
Baireuth,
[* 13]
Meißen,
Lausitz,
Mähren,
[* 14]
Burgau und
Hochberg. In
Italien,
[* 15] wo die
Kaiser ebenfalls
die markgräfliche
Würde einführten, und in
Frankreich sank dieselbe zu einem bloßen Adelstitel
(Marchese oder
Marquis) herab.