Marketénder
(v. ital. mercatánte,
Kaufmann),
Personen, welche den
Truppen bei den Übungen und
ins
Feld folgen, um namentlich die Herbeischaffung solcher Gegenstände zu übernehmen, welche die
Militärverwaltung nicht
liefert, und die auf
Märschen und in den
Biwaks sonst nicht zu bekommen sind. Bei den
Römern gehörten die Marketénder
zu den Impedimenta
oder der
Bagage. Bei den deutschen
Landsknechten bildeten sie einen wesentlichen Teil des
Trosses, fungierten
unter verschiedenen
Namen und standen unter
Aufsicht des
Rumormeisters. In neuerer Zeit hat man fast in allen
Armeen (zuerst
in
Frankreich während der
Revolution 1792) die Zahl der Marketénder
soviel wie möglich verringert. Im deutschen
Heer sollen die und
ihre
Gehilfen nach dem
Reglement über das Marketende
rwesen vom Leute des
Beurlaubtenstandes
(Landwehr)
derselben
Waffe sein wie die
Truppe, der sie folgen, durch ihre Friedensthätigkeit die
Garantie guter
Geschäftsführung geben
und deshalb für diese
Stellung schon im
Frieden erwählt sein. Im
Feld erhalten sie
Sold, Verpflegung und
Rationen und sind den
Militärstrafgesetzen und der
Disziplinargewalt der Truppenbefehlshaber unterstellt; sie dürfen ihre
Frauen als
Gehilfen einstellen.
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