Das ist immer durch ausgeprägt parenchymatische Zellenform charakterisiert und besteht gewöhnlich aus
den weitesten
Zellen des
Stengels.
In denStengeln vieler
Kräuter und einiger Holzpflanzen (z. B. des
Holunders) sind die Zellmembranen
dieses
Gewebes schwach verdickt, der
Inhalt ist oft aus den
Zellen verschwunden und durch
Luft ersetzt, die
Zelle
[* 8] selbst abgestorben,
bisweilen sind weite, lufthaltige
Intercellulargänge zwischen den
Zellen vorhanden; dies ist der
Grund
der charakteristischen Leichtigkeit, Weichheit und weißen
Farbe solchen
Markes. In manchen Kräuterstengeln sterben die Markzellen
sogar in der ersten Lebensperiode ab, bevor der
Stengel sein Wachstum beendigt hat; sie werden daher voneinander gerissen
und verschwinden, und der
Stengel ist dann im erwachsenen Zustand hohl (Markhöhle der
Gräser,
[* 9]
Umbelliferen,
[* 10] mancher
Kompositen).
[* 11] Bei den Holzpflanzen ist das Mark meistens dauerhaft, die Zellmembranen desselben sind mehr oder
weniger verdickt und verholzt, und während des
Winters ist
Stärkemehl in den
Zellen abgelagert. Nirgends nimmt das Mark bei
höherm
Alter an
Umfang zu. In ältern Baumstämmen vergeht es meist mit den innersten
Partien des
Holzes,
womit das
Hohlwerden des
Stammes beginnt.
ursprünglich deutsches
Münzgewicht, aus dem römischen
Pfund von 11
Unzen entstanden, welches bei den
Franken
Eingang gefunden hatte, aber auf 8
Unzen oder 16
Lot verringert ward. Um einer weitern Verringerung vorzubeugen, drückte man
den Gewichtsstücken ein Zeichen, eine
Marke, auf, woher der
Name Mark (1042). Als
Norm nahm man ½ Pfd. kölnisch,
= 16
Lot, an, und diese kölnische Mark hat bis auf die neueste Zeit als
Einheit des deutschen
Münzgewichts wie auch des deutschen
Gold- und Silbergewichts gedient.
Die alte kölnische Mark wog 233,812 g, und in dieser
Schwere wurde sie 1830 in
Leipzig
[* 12] eingeführt. Die
preußische
Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzte die Mark zu 233,8555 g, = ½ preuß.
Handelspfund, fest, und in diesem Betrag diente dieselbe von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Nachdem
aber infolge des
Wiener Münzvertrags vom in den dabei beteiligten deutschen
Staaten als
Münzgewicht
das neue
Pfund von 500 g eingeführt worden war, hatte die als
Münzgewicht nur noch in den
Hansestädten Geltung.
ist eine Mark reinen, unvermischten Goldes oder Silbers, die rauhe eine Mark legierten Edelmetalls. Bei der letztern wird der verschiedenartige
Markteil des Edelmetalls durch das sogen. Probiergewicht bezeichnet. Unter der lötigen Mark verstand man eine solche Mark, welche
zwar nicht ganz fein war, aber auch keinen absichtlich beigegebenen Zusatz enthielt. Das deutsche Markgewicht
fand auch in den östlichen Kantonen der Schweiz
[* 26] sowie in Polen, Dänemark
[* 27] und Norwegen
[* 28] Eingang.
Die Mark repräsentierte frühzeitig auch einen gewissen Geldwert, und zwar enthielt die Usualmark (marca usualis)
so viel neue Pfennige (Silberpfennige oder Denare), als aus einer Gewichtsmark von gesetzlich bestimmter Feinheit (rauhen
Mark) geprägt wurden. Waren nach Ablauf
[* 29] eines Jahrs die Pfennige alt und im Kurswert herabgesetzt worden, so hieß die gleiche
Anzahl Pfennige, welche ursprünglich eine Usualmark ausgemacht hatte, jetzt eine Mark Pfennige (marca nummorum s. denariorum),
die daher lediglich als Zahlmark gelten konnte.
Nachdem aber der Geld- und Gewichtsbegriff der Mark völlig auseinander gegangen waren, wurde die Geldmark
in einigen norddeutschen und benachbarten Staaten eine Münzeinheit, welche an Wert tief unter der Gewichtsmark der üblichen
Silbermünzsorten stand. Geldrechnung nach Mark war inDeutschland
[* 30] bisher in Hamburg, Lübeck,
[* 31] Holstein und Schleswig
[* 32] üblich, und
zwar teilte sich die Mark daselbst in 16 Schilling à 12 Pfennig, und die Mark Kurant enthielt 2/5 Thaler preußisch
(im 30-Thalerfuß) oder 12 Silbergroschen = 1,20 deutsche Mark. In Hamburg und Altona
[* 33] diente als Rechnungseinheit im Großhandel
die ebenso eingeteilte Mark Banko, deren 27¾ einer Mark fein Silber, = 42 deutsche Mark, gleich gerechnet wurden, so daß
also eine Mark Banko = 1,513 deutsche Mark war.
Auch in Mecklenburg
[* 34] wurde zum Teil noch nach Mark zu 16 Schilling à 12 Pfennig gerechnet, und hier war die Mark = ⅓ Thaler. Jetzt
ist die als Geldmark die Münzeinheit des DeutschenReichs und repräsentiert 1/1395 von einem Pfund (à 500 g)
feinen Goldes, = ⅓ Thaler der bisherigen Währung, und wird in 100 Pfennig geteilt. In Gold wird die Mark jedoch nur in 5-, 10 und
20-Markstücken ausgeprägt. Die in den Verkehr kommenden 1-Markstücke von Silber sind nur Scheidemünzen, welche über ihren
Metallwert ausgemünzt werden, derart, daß ein Pfund feinen Silbers zu 100 Mark ausgebracht wird. Auch 2 und
5 Markstücke werden in Silber ausgeprägt. Die finnländische Mark, die seit 1863 in Finnland geltende Valuta, hat 100 Pfennig
(Penniä) und ist = 0,25 Silberrubel oder nahezu 90 Pfennig deutscher Reichswährung. Vgl. die »Münztabellen«.
das alte, echt deutsche Wort für Grenze (daher Markscheide, Markstein); dann s. v. w. Grenzland,
Grenzprovinz (so hießen namentlich im DeutschenReich die den Slawen, Ungarn
[* 35] etc. entrissenen Landesteile Marken und, insofern
sie einem kaiserlichen Markgrafen [s. d.] zur Bewachung anvertraut waren, Markgrafschaften, wie
Mark Brandenburg,
[* 36] Altmark, Ukermark, Mähren,
[* 37] Steiermark
[* 38] etc.); überhaupt ein abgegrenztes Gebiet (daher Markgenossen,
Markordnung etc.) und insbesondere der Gesamtbesitz einer Gemeinde oder eines Gutsbesitzers an Ländereien (Gemarkung, Markung,
Dorfmark, Feldmark, Flurgemarkung, Hofmark etc.). Markgenossenschaften, die ehemaligen Vereinigungen mehrerer Landeigentümer
zur gemeinschaftlichen Benutzung der ungeteilten Mark, namentlich einer Waldung (s. Markwald).
Das Wesen dieser Markgenossenschaften bestand
darin, daß jeder Markgenosse ein später meist bestimmtes
und zwar dann gewöhnlich mit der Größe des Sonderbesitzes im Verhältnis stehendes Nutzungsrecht an der Mark, jedoch kein
Klagerecht auf Teilung der letztern, hatte. Dieses Markvermögen ist, soweit es nicht zu Sondereigen verteilt oder von geistlichen
und weltlichen Großen erworben wurde, heute meist in Gemeindevermögen übergegangen, zum Teil auch zur
sogen. Allmande (s. d.) geworden.
vormalige deutsche Grafschaft des westfälischen Kreises, wurde durch den Haarstrang in den ebenen und fruchtbaren
Hellweg (nördlich) und das gebirgige und rauhe Süderland oder Sauerland (südlich) geteilt und zerfiel
in zwei Städtekreise, welche durch die von O. nach W. fließende Ruhr voneinander getrennt wurden. Das Gebiet war 2225 qkm
(42 QM.) groß; die Hauptstadt war Hamm.
[* 41] Das Wappen
[* 42] der Grafschaft ist ein aus drei roten und silbernen
Schachreihen bestehender Querbalken.
Astes oder Stengels, eines dikotyle- donischen Gewächses zeigt uns deutlich in der Mitte das Mark, dann einen äusseren konzentrischen Ring, die Rinde, und zwischen Mark und Rinde das Holz.