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Kohlen und sonstiges Material nachführen sowie zum Transport von Landungstruppen oder der Truppen nach den Kolonien (England, Holland) dienen; e) eine Torpedoflottille, aus Torpedobooten, Torpedodepotschiffen etc. bestehend; f) Schulschiffe zur Ausbildung von Kadetten, Schiffsjungen, Heizern, Maschinisten etc.; g) Fahrzeuge für den Hafendienst, d. h. Schleppdampfer, Lotsenfahrzeuge, Wacht-, Kasernen-, Hospitalschiffe, Prahme etc.
2) Kriegshäfen mit
Küstenbefestigungen zur
Sicherung der
Flotte und Marine
etablissements.
3) Marine
etablissements,
Werften zur
Erbauung, Reparatur und
Ausrüstung von
Schiffen, mit
Trockendocks,
Artillerie- und Torpedodepots,
Proviant- und Bekleidungsmagazinen.
4) Bildungsanstalten zur Ausbildung der Offiziere und des Unterpersonals für den Torpedo-, Maschinen- etc. Dienst.
5) Das Personal, die Besatzung der Schiffe, [* 3] das Personal der Werften für die verschiedenen Verwaltungszweige, die Marineinfanterie und Küstenartillerie.
Wenn ein Kriegsschiff in Dienst gestellt wird, erhält es kriegsmäßige Ausrüstung, gleicht einem mobilen Truppenkörper und ist jederzeit zum Kampf bereit. Sobald daher Schiffe die heimischen Gewässer verlassen (deutsche Schiffe die Linie Dover-Calais überschreiten), gelten für sie die Kriegsgesetze, den Besatzungen wird die Dienstzeit auch als Kriegsdienst (s. Kriegsjahre) angerechnet. Die Organisation der Kriegsmarine aller Länder ist in ihren Hauptzügen ähnlich; die der deutschen ist folgende: Die kaiserliche Admiralität zu Berlin [* 4] ist die oberste Kommando- und Verwaltungsbehörde der deutschen
an ihrer
Spitze steht der
Chef der
Admiralität, ein
General mit Admiralsrang, welcher die
Verwaltung der Marine
unter
Verantwortlichkeit des
Reichskanzlers leitet.
Die
Admiralität ist ähnlich dem
Kriegsministerium (s. d.) organisiert und zerfällt
in eine Zentralabteilung (persönliche Angelegenheiten), eine Kommandoabteilung
(Gebrauch der
Flotte im
Frieden und
Krieg,
Organisation),
das Marine
departement (die gesamten technischen Angelegenheiten), das Verwaltungsdepartement
(Garnison-,
Geld-, Verpflegungsangelegenheiten),
das
Statistische
Büreau, das
Hydrographische Amt. Ausführende Behörden der
Admiralität sind:
1) Das
Marinestations-Kommando der
Ostsee in
Kiel,
[* 5] das der
Nordsee in
Wilhelmshaven,
[* 6] an deren
Spitze je ein
Admiral als Stationschef
steht. Zu jeder
Station gehört eine Marine
inspektion (I. in
Kiel, II. in
Wilhelmshaven), welcher eine
Matrosen- und eine
Werftdivision
(I. in
Kiel, II. in
Wilhelmshaven), die
Freiwilligen- und Maschinisten-Schulschiffe, die Wachtschiffe sowie die in
Reserve stehenden
Schiffe unterstellt sind. Jede
Matrosendivision besteht aus 4
Kompanien in 2 Abteilungen.
Sie haben das seemännische Personal für die Schiffsbesatzungen auszubilden und sind für den Mobilmachungsfall in Schiffsstämme geteilt. Jede Werftdivision zerfällt in 5 Kompanien, welche die Schiffe mit Maschinisten und Handwerkerpersonal versehen und die Werften mit Arbeitskräften unterstützen sollen. Zu ihnen gehören: die Zahlmeistersektion, die Maschinisten, Feuermeister, Heizer, Zimmerleute, Segelmacher, Maler, Böttcher, Schuhmacher, Schneider, Materialienverwalter, Lazarettgehilfen, Büchsenmacher, Bäcker und Schreiber. In allen diesen Berufsarten gibt es folgende Rangstufen, z. B. bei den Malern: Malersgast (Gemeiner), Obermalersgast (Gefreiter), Malersmaat (Unteroffizier), Obermalersmaat (Sergeant).
2) Das Seebataillon (s. d.), das 1. Halbbataillon (3., 5., 6. Kompanie) in Kiel, das 2. Halbbataillon (1., 2., 4. Kompanie) in Wilhelmshaven. Der Marinestation der Ostsee ist die Schiffsjungenabteilung (s. unten) zu Friedrichsort unterstellt.
3) Die
Inspektion der
Marineartillerie (s. d.) zu
Wilhelmshaven; ihr sind unterstellt: a) die drei Matrosenar
tillerie-Abteilungen
zu je 3
Kompanien, I. Abteilung in
Friedrichsort, II. in
Wilhelmshaven, III. in
Lehe; ihnen liegt ob die artilleristische
Verteidigung
der
Küstenbefestigungen der Häfen sowie das
Legen der Minensperren daselbst, während sie an
Bord nicht zur Verwendung kommen;
b) das Artillerieschulschiff
(Mars)
[* 7] zu
Wilhelmshaven; c) die
Artillerie- und Minendepots zu
Friedrichsort
und
Wilhelmshaven.
4) Die Inspektion des Torpedowesens zu Kiel; ihr unterstellt sind: das Torpedo-Versuchskommando in Kiel, das Torpedodepot in Friedrichsort, die beiden Torpedobootkompanien zu Kiel und Wilhelmshaven, das Torpedoschulschiff (Elisabeth) und die im Dienst befindlichen Torpedoboote.
5) Die Schiffsprüfungskommission in Kiel.
6) Die technische Versuchskommission in Kiel.
7) Die technischen Institute; hierzu gehören die Werften zu Danzig, [* 8] Kiel und Wilhelmshaven und die Hafenbaukommissionen an letztern beiden Orten.
8) Die
Direktion des Bildungswesens der Marine
in
Kiel; ihr unterstellt sind die
Marineakademie und
Marineschule in
Kiel zur
Ausbildung
der Seeoffiziere, die Deckoffizierschule in
Kiel zur wissenschaftlichen Fortbildung des
Maschinen-,
Steuermanns-
und Torpedopersonals, die Deutsche
[* 9]
Seewarte in
Hamburg,
[* 10] die Zentralstelle für maritime
Meteorologie, welcher das Chronometerinstitut
zugeteilt ist.
9) Jeder Marinestation ist eine Intendantur mit Stationskasse, Bekleidungsamt und Garnisonverwaltung zugeteilt.
10) Es bestehen ferner noch Marine
lazarette zu
Kiel,
Friedrichsort,
Wilhelmshaven und
Jokohama.
[Personal.]
Das Offizierkorps der Marine
besteht aus dem Seeoffizierkorps, dem Offizierkorps
des Seebataillons, dem
Maschinen- und
Torpeder-Ingenieurkorps, den Feuerwerks-,
Zeug- und Torpederoffizieren und dem Sanitätsoffizierkorps.
Die Ergänzung und
Chargen des Seeoffizierkorps s.
Offizier. Das Offizierkorps des Seebataillons ergänzt sich durch
Versetzung
aus den Infanterieregimentern der
Armee auf 4-5 Jahre, nach welcher Zeit die
Offiziere in der
Regel zur
Landarmee zurücktreten.
Das Maschinen- und Torpeder-Ingenieurkorps ergänzt sich aus den Obermaschinisten (Oberdeckoffizieren), welche mindestens 2 Jahre Seefahrtszeit als leitender Wachtmaschinist, davon 10 Monate auf einem Panzerschiff, [* 11] Dienst gethan und die Prüfung bestanden haben. Die Wahl erfolgt durch das Seeoffizier- und Maschineningenieurkorps am Ort. Chargen sind: Maschinen- (bez. Torpeder-) Oberingenieur, -Ingenieur und -Unteringenieur im Rang des Kapitänleutnants, Leutnants zur See und Unterleutnants.
Die Feuerwerks-, Zeug- und Torpedooffiziere ergänzen sich aus den Oberfeuerwerkern, Oberzeugfeldwebeln und Obertorpedern, welche die vorgeschriebene Berufsprüfung bestanden haben. Es gibt Feuerwerks- und Zeughauptleute, -Premierleutnants und -Leutnants; Torpeder-Kapitänleutnants, -Leutnants und -Unterleutnants. Auf die Ergänzung des Sanitätsoffizierkorps finden die im Heer geltenden Grundsätze gleiche Anwendung. Die Ergänzung der Unteroffiziere erfolgt aus den ausgehobenen Mannschaften und den Zöglingen der Schiffsjungenabteilung, welche bestimmt ist, Matrosen und Unteroffiziere auszubilden. Konfirmierte Knaben im Alter von 15-16, ¶
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ausnahmsweise von 14-17 Jahren, gesund und kräftig, melden sich unter Vorlage des Geburtszeugnisses und der von der Ortspolizei
beglaubigten Einwilligung des Vaters oder Vormunds beim heimatlichen Bezirkskommando oder der Schiffsjungenabteilung in Friedrichsort
bei Kiel. Der Knabe muß ohne Anstoß lesen, ziemlich richtig schreiben und die vier Spezies rechnen können. Die
Einstellung in die Schiffsjungenabteilung, welche 500 Zöglinge hat, erfolgt Anfang April auf 3, ausnahmsweise 4 Jahre,
nach welcher Zeit die Zöglinge als Soldaten vereidigt und verpflichtet werden, für jedes Schuljahr zwei Jahre in der Marine
zu
dienen, worauf sie als Schiffsjungenunteroffiziere, Matrosen oder Obermatrosen in die Matrosen- oder Werftdivisionen eingestellt
werden.
Die Unteroffiziere ohne Portepee heißen Maate, die Obermaate haben den Rang der Sergeanten. Es gibt Bootsmanns-, Feuerwerks-,
Steuermanns-, Wachtmeister-, Maschinisten-, Zimmermanns-, Segelmachers-, Malers-, Materialienverwalter-, Büchsenmachers-, Artilleristen-
(bei der Matrosenar
tillerie) und Torpedersmaate; im Rang der Maate stehen die Botteliers (Proviantmeistergehilfen), Hornisten,
Zahlmeisterapplikanten, Feuer-, Schneider-, Schuhmacher-, Bäckermeister, Lazarettgehilfen, Schreiber und Exerzierunteroffiziere.
Aus den Obermaaten gehen die Deckoffiziere und Unteroffiziere mit Portepee hervor; zu den letztern gehören die Wachtmeister, Feldwebel, Stabshornisten und Stabshoboisten. Deckoffiziere sind die Boots- und Steuerleute, Feuerwerker, Maschinisten, Feuermeister, Materialienverwalter, Torpeder und Mechaniker; die Oberbootsleute, Oberfeuerwerker etc. sind Oberdeckoffiziere. Alle Deckoffiziere müssen die Deckoffizier-, bez. die Oberfeuerwerkerschule in Berlin besucht haben.
[Verwendung.]
Für die Verwendung der Flotte wird jährlich ein Indiensthaltungsplan unter Angabe des Zweckes entworfen und zwar für den auswärtigen Dienst, zu Schul- und Übungszwecken, zu andern Zwecken.
1) Für den auswärtigen Dienst. Die diplomatischen und die handelspolitischen Beziehungen erfordern die Beteiligung der deutschen Flagge bei Ausübung der Polizei auf fremden Meeren zum Schutz deutscher Interessen, sei es auch nur, dieselbe zur Hebung [* 13] des deutschen Nationalgefühls zu zeigen, nötigen Falls jedoch deren Ehre mit der Waffe zu vertreten, wie es wiederholt geschehen ist. Die Gründung deutscher Kolonien in West- und Ostafrika und in der Südsee wie der notwendig gewordene Schutz der Seefischerei haben an die Schutzmacht der deutschen Flotte erheblich weiter gehende Anforderungen gestellt, als es früher geschah.
Für das Jahr 1887/88 wurden zu diesem Zweck folgende Schiffe in Dienst gehalten:
1) ein Kreuzergeschwader von 4 Kreuzerkorvetten;
2) auf der westafrikanischen, 3) der ostafrikanischen, 4) der ostasiatischen Station je ein Kreuzer und ein Kanonenboot;
5) auf der australischen Station 2 Kreuzer;
6) im Mittelmeer ein Fahrzeug. Die Ausübung einer politischen Thätigkeit aus eigner Initiative auf diesen Reisen ist den Schiffskommandanten
nicht gestattet; sie handeln entweder auf Anweisung der Admiralität oder auf Requisition kaiserlicher Vertreter in den betreffenden
Ländern, welche dann auch die Verantwortung in staatsrechtlicher und politischer Beziehung für das thätliche
Einschreiten der Marine
tragen, während den Schiffskommandanten nur die Verantwortung für die militärische Ausführung
zufällt.
Aber sie haben deshalb auch die Ausführbarkeit der an sie ergangenen Requisition zu prüfen, da sie allein für die Wahrung der einmal engagierten Ehre der kaiserlichen Kriegsflagge einzustehen haben. Zu einer amtlichen Prüfung und Entscheidung der politischen und rechtlichen Seite der einzelnen Fragen und zur Führung von Verhandlungen darüber mit den Landesbehörden oder den Häuptern unzivilisierter Völkerschaften sind sie nur da befugt, wo eine konsularische Vertretung Deutschlands [* 14] nicht besteht. Für gewöhnlich erstrecken sich die Requisitionen nur auf Zeigen der Flagge an solchen Orten, wo deutsche Interessen stark vertreten oder leicht gefährdet sind.
2) Zu Schul- u. Übungszwecken. Zum Zweck der ersten seemännischen Ausbildung von Kadetten und Schiffsjungen werden drei Segelschiffe auf sechs Monate in Dienst gehalten, die nur in den heimischen Gewässern kreuzen; sie werden nach Beendigung dieser sämtlichen Kreuzerfahrten außer Dienst gestellt und die Zöglinge an die Schulen abgegeben. Für die kriegsmäßige Ausbildung werden Kadetten und Schiffsjungen, die im zweiten Jahr dienen, zu anderthalb- bis zweijährigen Fahrten nach fremden Meeren an Bord genommen, wo diese Schiffe auf gewisse Zeit den Stationsdienst mit übernehmen.
Besonders werden hierzu zwei Schiffsjungenschiffe in Dienst gehalten. Für Exerzierausbildung sind je ein Artillerie- und ein Torpedoschulschiff (s. Tabelle) mit Tender, zur kriegsmäßigen Ausbildung des Torpedomaterials ein Aviso, 2 Torpedodivisionsboote und 16 Torpedoboote im Dienst. Es werden ferner in Dienst gehalten ein Schulgeschwader von 4 Kreuzerfregatten, ein Manövergeschwader von 3 Panzerschiffen und einem Aviso, zur Reserve ein Panzerschiff und 4 Panzerfahrzeuge sowie in den Kriegshäfen Kiel und Wilhelmshaven je ein Panzerschiff als Wachtschiff.
3) Zu andern Zwecken. Es gehört hierher die Thätigkeit der Kriegsschiffe im Dienste [* 15] der Wissenschaft wie zu gemeinnützigen Zwecken. Alle fremde Meere befahrenden Kriegsschiffe haben die Aufgabe, Nachrichten über politische, soziale, statistische, geographische etc. Verhältnisse der besuchten Länder zu sammeln und darüber zu berichten. Es sind unausgesetzt meteorologische Beobachtungen und physikalische Untersuchungen der befahrenen Meere anzustellen, Notizen aus den Gebieten der Hydrographie, Ozeanographie, des Lotsen-, Leuchtfeuer- und Betonnungswesens fremder Häfen zu sammeln, Vermessungen wenig bekannter Küsten und Gewässer behufs Berichtigung oder Vervollständigung der See- und Küstenkarten anzustellen.
Aber auch auf die Förderung der Ethnographie, [* 16] Zoologie, Botanik, Mineralogie ist insbesondere durch Sammeln geeigneter Gegenstände aus diesen Gebieten zur Überweisung an vaterländische Museen und wissenschaftliche Institute Bedacht zu nehmen, wie ja auch verschiedene gelehrte Gesellschaften dahingehende Vorschriften sowie Instrumente und Geldmittel für diese Zwecke den Kriegsschiffen zur Verfügung stellen. Auf Anregung solcher Gesellschaften und der betreffenden Ministerien sind auch Kriegsschiffe lediglich zur Erfüllung wissenschaftlicher Aufgaben entsendet worden (s. Maritime wissenschaftliche Expeditionen).
Zur Veröffentlichung der Errungenschaften auf diesen Gebieten stehen folgende Zeitschriften zur Verfügung: »Beihefte zum
Marine
-Verordnungsblatt«, die »Nachrichten für Seefahrer«
(wöchentlich),
die »Annalen der Hydrographie und maritimen Meteorologie« (monatlich, bringen auch fortlaufend Karten außerdeutscher Gewässer und Häfen),
in Österreich [* 17] die »Mitteilungen aus dem Gebiet des Seewesens«, in Frankreich die »Revue maritime et coloniale«, in Italien [* 18] die ¶
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»Rivista marittima« u. a. Die Seekarten der deutschen Gewässer werden auf Kosten des Reichs hergestellt. Vom Hydrographischen Amt werden auch Verzeichnisse der Leuchtfeuer aller Meere herausgegeben.
Die in Dienst gestellten Schiffe sind kriegsmäßig, die in Reserve befindlichen derart ausgerüstet, daß ihre Ausrüstung in wenigen Tagen vollendet werden kann. Der Befehlshaber eines Schiffs ist der Kommandant desselben. Groß, wie seine Machtbefugnis, ist auch seine Verantwortung. Ihm zunächst steht der Erste Offizier, welcher den innern Dienst (Exerzitien, Segelmanöver etc.) leitet, die Rollen [* 20] (s. d.) macht und dem Kommandanten für alles verantwortlich ist, was auf dem Schiff [* 21] sich zuträgt; seine rechte Hand [* 22] ist der Bootsmann des Schiffs.
Auf den Ersten Offizier folgt der Navigationsoffizier (der Wachthabende), welcher für die sichere Navigierung des Schiffs verantwortlich ist und alle Beobachtungen (Observationen) mit Hilfe des Steuermanns zu machen hat. Der Batterieoffizier kommandiert die Batterie eines Schiffs und leitet das Exerzieren am Geschütz. Seine Hilfe ist der Feuerwerker, welcher das gesamte Artilleriematerial, die Pulver und Geschoßkammer an Bord verwaltet. Es gilt als Regel, einem Schiff drei wachthabende Offiziere zu geben, die sich alle vier Stunden ablösen.
Sie kommandieren die Wache, die Hälfte der Besatzung, und sind für die richtige Navigierung (Führung) des Schiffs verantwortlich. Sie dürfen das Deck nicht verlassen. Für die Maschine [* 23] des Schiffs ist der Maschineningenieur verantwortlich, ihren Gang [* 24] leitet der wachthabende Maschinist, der seine Befehle von dem wachthabenden Offizier erhält. Die Bedienung der Maschine wird unter Aufsicht der Maschinistenmaate von den Heizern etc. ausgeübt. Das Maschinenpersonal eines größern Schiffs zählt daher 50-70 Köpfe. Wie die Matrosen unter den Bootsmanns-, Steuermanns-, Feuerwerksmaaten, so haben die Handwerkergasten unter ihren Maaten ihre Stelle im täglichen Dienst wie bei »gefechtsklarem Schiff« angewiesen.
Die Stärke
[* 25] einer Marine
läßt sich, früherm Gebrauch entsprechend, heutzutage nur schwer nach dem Tonnengehalt ihrer Schiffe,
ebensowenig nach der Zahl der an Bord stehenden Geschütze
[* 26] bemessen, denn unter Umständen kann ein Torpedoboot,
welches vor dem Gefecht vielleicht als Beiboot an Deck eines Panzerschiffs stand, ein ebensolches Schiff der feindlichen Flotte
durch einige glücklich treffende Torpedos
[* 27] zu Grunde richten oder doch kampfunfähig machen. Was die Geschütze betrifft, so
haben heute Panzerschiffe
[* 28] von 11,000 Ton. Deplacement nur vier Kampfgeschütze, allerdings von größtem
Kaliber, während früher ein Linienschiff oft mehr als 100 Kanonen zählte.
Dagegen findet heute ein Schiff die wesentlichsten Vorbedingungen für seinen Kampfwert in der zweckmäßigen Bauart und in der
Fahrgeschwindigkeit. Dem Bau der Schiffe aus Stahl mit ausgedehntem Zellensystem wie der Vervollkommnung der Maschine wird daher
mit Recht die größte Aufmerksamkeit zugewendet. Eine Schiffsliste der deutschen Kriegsflotte vom Anfang 1887 und
eine Übersicht der wichtigern Marinen
europäischer Staaten mit den nötigsten Angaben über ihre Beschaffenheit und Stärke
enthält beifolgende Tabelle.
II. Handelsmarine.
Der Dienst an Bord der großen Postdampfer und Auswanderungsschiffe ist dem der Kriegsschiffe ähnlich, nur nicht in so enge Formen gezwängt. Der Führer eines Schiffs heißt Schiffer. Die Bemannung besteht aus den Steuerleuten, Matrosen und Jungen. An Bord der deutschen Post- und Auswanderungsdampfer wird der Führer Kapitän genannt, die Steuerleute, meist vier, heißen erster, zweiter etc. Offizier. Zum Rang der Offiziere zählen ferner die Maschinisten, der Arzt und Proviantmeister, während die Bootsleute, Zimmerleute, Oberkoch, Obersteward, der Chef der Passagierbedienung zu den Unteroffizieren zählen. Zur Aufrechthaltung der Disziplin steht dem Kapitän ein gewisses Strafrecht zu; bei Meuterei in See kann er die schärfsten Maßregeln, »in Eisen [* 29] legen« etc., sowohl gegen die Bemannung als die Passagiere anwenden; im Hafen hat er die Hilfe seines Konsuls oder die eines etwa anwesenden Kriegsschiffs seiner Nation anzurufen.
Die für den überseeischen Handel dienende Flotte der sämtlichen Staaten der Erde hat in dem letzten Vierteljahrhundert eine Zunahme der Leistungsfähigkeit erfahren, welche mit derjenigen der Eisenbahnen parallel ging und seit 1871 die letztern verhältnismäßig überholte. Es ist besonders charakteristisch, daß auch in der Periode der wirtschaftlichen Depression, [* 30] in welcher der Eisenbahnbau [* 31] überall so sehr eingeschränkt wurde, der Bau von Dampfern unbeirrt vorwärts ging und bis zu einer Überproduktion an Seefahrzeugen führte. Die gesamte Entwickelung läßt sich nach den sorgfältigen und kritisch geordneten Nachweisen von A. N. Kiaer, welche von den nach andern Gesichtspunkten gesammelten Daten des Büreaus Veritas teilweise abweichen, aber verläßlicher sind als diese, in folgenden Ziffern ausdrücken. Es betrug die Leistungsfähigkeit der europäischen Handelsmarine, wenn man alle Fahrzeuge ohne Rücksicht auf den Tonnengehalt zusammenstellt:
Jahr | Dampfer | Segelschiffe | Zusammen | |||
---|---|---|---|---|---|---|
Zahl | Tragfähigkeit | Zahl | Tragfähigkeit | Zahl | Tragfähigkeit | |
1872 | 7668 | 2601168 | 103467 | 12892026 | 111135 | 15493194 |
1877 | 10690 | 3988770 | 104142 | 13694072 | 114832 | 17682842 |
1882 | 13604 | 5722326 | 102758 | 13811546 | 116362 | 19533872 |
1883 | 14479 | 6433000 | 102314 | 13617000 | 116793 | 20050000 |
1884 | 15550 | 7200000 | 101458 | 13406000 | 117008 | 20606000 |
1885 | 16512 | 7725000 | 100440 | 13252000 | 116952 | 20977000 |
Die beiden charakteristischen Merkmale der Entwickelung liegen darin, daß erstens die Anzahl der Schiffe in diesem Zeitraum zuerst weniger zunimmt, dann dieselbe bleibt und schließlich sogar abnimmt, während die Leistungsfähigkeit stetig wächst, indem man zu dem Bau immer größerer Fahrzeuge mit höherer Tragfähigkeit übergeht (s. Schiff), und zweitens, daß das Übergewicht der Dampfer über die Segelflotte immer größer wird (s. Dampfschifffahrt).
Beifolgende Tabelle (III) gibt eine Übersicht des Standes der Handelsmarinen (nach Kiaer), welche auf die einheitliche internationale Registertonne zurückgeführt ist und nur die der Seeschiffahrt im engern Sinn dienenden Handelsfahrzeuge von mehr als 50 Ton. Tragfähigkeit umfaßt. Wie man sieht, ist noch immer die britische Handelsmarine mit einer effektiven Tragfähigkeit von 16,4 Mill. Ton. so übermächtig, daß sie beinahe 47 Proz. der gesamten Handelsflotte der Erde bildet. Die außerordentliche Leistung der britischen Werften, welche in den letzten Jahren nahezu 90 Proz. sämtlicher neugebauten Dampfschiffe lieferten, hat wesentlich dazu beigetragen, diese Suprematie zu befestigen. Indes stehen auch noch Frankreich und Deutschland, [* 32] jedes ¶