Manuskript
(lat.),
Handschrift (s. d.); in den Buchdruckereien Bezeichnung aller für den
Druck bestimmten
Vorlagen, mögen dieselben geschrieben sein oder aus
Drucken früherer
Auflagen u. dgl. bestehen, in welchem
Fall man sie auch als »gedrucktes Manuskript«
bezeichnet. Der
Ausdruck »als Manuskript
gedruckt« bedeutet, daß das betreffende
Druckerzeugnis nur im
Interesse des Verfassers hergestellt ist und nicht allgemein dem
Publikum zugänglich wird, so
bei Widmungsschriften, Theaterstücken etc., wobei die Bemerkung zugleich den Vorbehalt aller
Eigentumsrechte ausdrückt. Bei dramatischen, musikalischen oder dramatisch-musikalischen Werken bedeutet der Zusatz »den
Bühnen gegenüber als Manuskript
gedruckt« einen ausdrücklichen Vorbehalt des
Rechts der öffentlichen Aufführung. Unbefugter
Abdruck
eines
Manuskripts
wird als
Nachdruck bestraft (s.
Urheberrecht).