(lat.), öffentliche
Erklärung einer Staatsregierung zur
Rechtfertigung ihrer Handlungsweise, wie sie namentlich
bei
Eröffnung eines
Kriegs erlassen zu werden pflegt (Kriegsmanifest);
wird auch auf andre öffentliche
Kundgebungen angewandt, wie man z. B. von einem Wahlmanifest, welches eine politische
Partei erläßt, zu sprechen pflegt.
Im
Seerecht heißt Manifést der
Frachtbrief über die gesamte
Ladung eines
Schiffs, in welchem die einzelnen
Frachtbriefe auszugsweise
zusammengestellt sind.
Veröffentlichung eines politischen Aktionsprogramms. ⟶ Kommunistisches Manifest. ^[= Von Karl Marx und Friedrich Engels verfaßte Schrift (1847), die zur Programmschrift des ⟶ ...]
(lat.), öffentliche Erklärung einer Staatsregierung über
eine wichtige Angelegenheit zur Rechtfertigung ihrer Handlungsweise. (S. Proklamation und Kriegserklärung.) – Im Seerecht
ist Manifést ein Verzeichnis der in das Schiff
[* 3] geladenen Güter auf Grund der einzelnen über die Ladung ausgefertigten Konnossemente.
Es giebt regelmäßig an: die Marken, Nummern und Zahl der einzelnen Güter, deren Inhalt, das Maß oder
Gewicht derselben, die Namen der Ablader und Empfänger, die Höhe der Fracht.