Manöver
,
Gefechtsübungen größerer, meist aus allen
Waffen
[* 2] zusammengesetzter Truppenkörper
im steten Anschluß an das
Terrain und in
Wechselwirkung mit einem vorhandenen Feind, um die
Führer aller
Grade und die
Truppen
in der richtigen Benutzung des Geländes, im Zusammenwirken der verschiedenen
Waffen sowie im
Erkennen der gegnerischen Maßregeln
und im raschen Entschluß zu eignem
Handeln auszubilden. Dem Manöver
wird eine bestimmte Gefechtsidee für
beide Gegner zu
Grunde gelegt, deren
Durchführung der das Manöver.
Leitende überwacht.
Zur
Darstellung eines möglichst getreuen Kriegsbildes sind in
Preußen
[* 3] durch
Friedrich II. die fortschreitenden Manöver
eingeführt
und bis in die Gegenwart weiter entwickelt worden, neuerdings noch durch Heranziehung der Feldpioniere und
Feldtelegraphie. Diese Manöver
haben nach und nach in allen
Heeren
Nachahmung gefunden. Die Manöver
zerfallen in folgende Übungen: Exerzieren
der
Brigade unter Zuteilung von
Kavallerie und
Artillerie gegen einen markierten Feind;
Detachementsübungen, Übungen der Brigaden in Feld- und Vorpostendienst;
Feldmanöver
der geteilten
Division gegeneinander;
Divisionsmanöver
gegen markierten Feind.
Bei Korpsmanövern
üben die
Divisionen gegeneinander. -
Festungsmanöver bezwecken die Übung der
Infanterie
im
Sicherheitsdienst in und
vor der
Festung.
[* 4] Die
Artillerie kommt hierbei wenig zur Geltung, für sie sind die Armierungs- und
Belagerungsübungen das, was für die Feldtruppen das ist. - Manœuvres de force der Fußartillerie sind Übungen in der
Handhabung der
Geschütze
[* 5] und Wiederherstellung von
Schäden. -
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Brückenmanöver
, Übungen der Pontoniere im Brückenbau, Ab- und Einschwenken von Brückenteilen. - Schiffsmanöver
sind alle
von der Besatzung eines Kriegsschiffs nach Maßgabe der Manöver
rolle, welche jedem einzelnen Mann seine Thätigkeit vorschreibt,
an Bord ausgeführte Verrichtungen; im weitern Sinn Gefechtsübungen der zu einem Geschwader vereinigten Kriegsschiffe.