Malzeichen
,
eingeätzte farbige
Figuren oder Namenszüge an einzelnen Körperteilen, z. B. auf den
Backen, der
Stirn,
den
Armen etc.
In den ältesten
Zeiten pflegten Sklaven den Namenszug ihres
Herrn,
Soldaten den ihres Anführers
oder irgend ein andres Korpszeichen, Götzendiener den
Namen ihres Abgotts sich einzuätzen. Verschieden hiervon sind die
Schand- und Strafmale der Verbrecher, der
Kriegsgefangenen etc. Auch als Zeichen der
Trauer ritzte man sich solche Malzeichen
in die
Haut,
[* 2] was schon
Moses ebenso wie das Einätzen der Götzenbilder verbieten mußte. Vgl. Tättowierung.