Malchus
,
Karl
August,
Freiherr von, Staatsmann, geb. zu
Mannheim,
[* 2] widmete sich in
Heidelberg
[* 3] und
Göttingen
[* 4] dem
Studium der
Staatswissenschaften, wurde 1790
Sekretär
[* 5] des kurmainzischen
Ministers
Grafen von
Westphalen,
dann 1791 österreichischer Gesandtschaftssekretär am kurtrierschen
Hof
[* 6] und trat 1799 als Domsekretär in die
Dienste
[* 7] des
Stifts
Hildesheim.
[* 8] Als letzteres 1803 an
Preußen
[* 9] fiel, wurde Malchus
zum Mitglied der Organisationskommission und darauf zum
Kriegs- und
Domänenrat bei der halberstadt-hildesheimischen
Kammer ernannt. 1808 wurde er in dem neuerrichteten
Königreich
Westfalen
[* 10]
Staatsrat, dann Generaldirektor der
Steuern, 1811 Finanzminister und 1813 mit dem
Titel eines
Grafen von Marienrode
Minister des Innern.
Nach der Auflösung des Königreichs Westfalen wurde seine Verwaltung von so vielen Seiten angegriffen, daß er sie in einer besondern Schrift: »Über die Verwaltung der Finanzen des Königreichs Westfalen« (Stuttg. 1814), verteidigen zu müssen glaubte. Er lebte hierauf in Heidelberg litterarisch beschäftigt, bis ihn 1817 der König von Württemberg [* 11] zur Leitung des Finanzministeriums berief. Schon nach Jahresfrist legte er aber diese Stelle nieder und begab sich wieder nach Heidelberg, wo er starb.
Von seinen staatswissenschaftlichen Schriften sind zu nennen: »Der Organismus der Behörden für die Staatsverwaltung« (Heidelb. 1821, 2 Bde.),
umgearbeitet unter dem Titel: »Politik der innern Staatsverwaltung« (das. 1823, 3 Bde.);
»Statistik und Staatenkunde« (Stuttg. 1826);
»Handbuch der Finanzwissenschaft und Finanzverwaltung« (das. 1830, 2 Bde.);
»Handbuch der Militärgeographie von Europa« [* 12] (Heidelb. 1832);
»Die Sparkassen in Europa« (das. 1838).