(Mahlplatz, v. altd. mahal, »Gerichtsversammlung«),
bei den alten Deutschen s. v. w. Gerichtsstätte, wo in öffentlichen Versammlungen
unter freiem Himmel Gesetze beraten und Streitfälle entschieden wurden;
daher Mahlleute, s. v. w. Beisitzer einer Gerichtsverhandlung.
(von dem althochdeutschen mahal, Versammlung, Vertrag), Gerichts- und
Versammlungsstätte der alten
Germanen.
Sie befanden sich nur im Freien, im Wald, unter offenem Himmel, unter einem Baume, auf einer Anhöhe.
Ein Stein war
meist der Stuhl des Richters.
Solche Steine finden sich in manchen Gegenden Deutschlands noch heute.