Mahl-
und
Schlachtsteuer nannte man eine in
Preußen
[* 2] 1820 für die größern
Städte obligatorisch, für kleinere fakultativ
eingeführte
Steuer auf in die Stadt eingebrachtes
Fleisch und
Getreide.
[* 3]
Sie vertrat die Klassensteuer;
daneben war es den Städten gestattet, zur Deckung kommunaler Bedürfnisse einen Zuschlag zu erheben.
Mähly - Mahlzeit

* 4
Seite 11.99.Ursprünglich in 132 Städten, 1865 nur noch in 76 erhoben, wurde sie 1875 nach ¶
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Gesetz vom als Staatssteuer beseitigt und
nur die Schlachtsteuer fakultativ als Kommunalsteuer beibehalten.
Vgl.
Fleischsteuer und
Mahlsteuer.