Magistrāt
(lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des
Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), für
welches in
Frankreich der
Ausdruck Munizipalität (s. d.) gebräuchlich ist, während dort Magistrat
einen
Gerichtsbeamten und Magistratur
das Gerichtswesen und das
Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt
bezeichnet. In
England versteht man unter magistrate
die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.