Magistrāt
(lat.), in neuerer Zeit Bezeichnung des Kollegiums der städtischen Verwaltungsbehörde (s. Stadt), für welches in Frankreich der Ausdruck Munizipalität (s. d.) gebräuchlich ist, während dort Magistrat einen Gerichtsbeamten und Magistratur das Gerichtswesen und das Gerichts- und Staatsbeamtenpersonal überhaupt bezeichnet. In England versteht man unter magistrate die höhern Polizeibeamten und die Friedensrichter.