(Monfia),
Insel an der afrikan. Ostküste, gegenüber dem
Delta
[* 3] des
Lufidschi, zu
Sansibar
[* 4] gehörig, ist von Korallenbänken
umgeben, 50 km lang und 12-13 km breit.
Die Eingebornen,
Suaheli, treiben Baumwollbau und Kaurimuschelfischerei.
ein Geheimbund in
Sizilien,
[* 5] wie die
Camorra (s. d.) in
Neapel,
[* 6] der das Räuberwesen und die
Verletzung der
Gesetze förmlich organisiert hat. Sie ist entstanden aus den »Compagnie d'armi«,
welche die
Regierung um 1800 selbst zur Aufrechthaltung der öffentlichen Sicherheit aus räuberischem Gesindel bildete, als
dieses in der
Folge der
Auflösung der sozialen Verhältnisse des alten Feudalstaats allzusehr zugenommen hatte, und welche
nun selbst das Räuberhandwerk betrieben und namentlich den Grundbesitzern für die
Garantie ihrer Sicherheit
große
Summen abpreßten.
Das Unwesen hörte nicht auf, als
Garibaldi 1860 die Compagnie d'armi auflöste, und die Mafia
gilt in
Sizilien bis heute für
eine mächtige
Genossenschaft,
vor der sich namentlich das niedere
Volk mehr fürchtet als vor den
Gerichten. Die
Mitglieder, Mafiosi genannt (sie selbst nennen sich Giovani d'onore, ehrenhafte
Jünglinge), während die mit der Ausführung
der Gewaltthaten Beauftragten Malandrini (schlechte
Kerle) heißen, verpflichten sich, für jede Unbill selbst Abhilfe zu
suchen und niemals vor
Gericht
Zeugnis abzulegen, haben bei ihrer
Aufnahme eine Probe ihrer Ehrenhaftigkeit und ihres
Muts durch
einen Messerzweikampf abzulegen und erlangen dann
Anteil an der Herrschaft und den Einkünften.
Räubereien und
Morde werden möglichst vermieden und geschehen meist nur aus
Rache an Verrätern; dagegen schützen sie von der
Polizei oder den
Gerichten Verfolgte, unterstützen oder betreiben selbst den einträglichen Schmuggel, organisieren
Streiks
oder willkürliche Preiserhöhungen u. dgl.
und wollen vor allem herrschen. Jeder Grundbesitzer in
Sizilien ist genötigt, seiner eignen Sicherheit halber sich unter
den
Schutz der Mafia
zu stellen, Mafiosi als Feldwächter,
Gärtner etc. in seinen
Dienst zu nehmen; dann
ist er unbedingt geschützt,
während er unfehlbar der
Vendetta anheimfällt, wenn er einen Mafioso der Behörde verrät oder sonst
straft und schädigt. Die Mafia
steht unter Häuptlingen, deren Befehle streng befolgt werden.
Alle
Anläufe, welche die italienische
Regierung 1875 durch eine außerordentliche
Kommission und 1876 unter
Nicotera durch einen energischen
Präfekten machte, waren
der festbegründeten Macht der Mafia
im
Volk gegenüber erfolglos.
Vgl. Umilta,
Camorra e Mafia
(Neuchât. 1878);
Alongi, La Mafia
(Turin
[* 7] 1887).