Münzrecht,
die Befugnis, das Münzwesen zu ordnen und Münzen schlagen zu lassen.
Dasselbe steht heutzutage nur dem Staat zu (s. Münzregal).
21 Wörter, 143 Zeichen
die Befugnis, das Münzwesen zu ordnen und Münzen schlagen zu lassen.
Dasselbe steht heutzutage nur dem Staat zu (s. Münzregal).
Nr. | Ergebnis | Münzrecht |
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1 | Münz|recht, das <o. Pl.>: 1. Münzhoheit. 2. rechtliche Bestimmungen eines Staates zur Regelung des ... |