Luxus
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittlich üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der Begriff ein durchaus relativer, und Roscher meint mit Recht, jeder Einzelne, jeder Stand, jedes Volk und jedes Zeitalter nenne diejenige Konsumtion Luxus, welche ihm selbst als entbehrlich erscheine. Der Luxus an und für sich ist nicht unberechtigt. Er wirkt wohlthätig, wenn er auf gesunden und geschmackvollen Lebensgenuß gerichtet ist, dem Sinn für Schönheit und Reinlichkeit wie einer echten Sittlichkeit dient und nachhaltig das Lebensglück erhöht, ohne daß andre dadurch geschädigt werden. Zu verwerfen ist nur der üppige, sinn- und geschmacklose Luxus, welcher die Kostspieligkeit als Hauptsache ansieht und raffinierte, verweichlichende Genüsse Weniger durch das Elend Vieler erkaufen läßt. Je nach den allgemeinen Anschauungen über Sittlichkeit und der Kulturstufe, auf welcher ein Volk steht, tritt der Luxus in verschiedenen Formen auf.
Bei niederm Stand wirtschaftlicher Entwickelung ist der Luxus vorzugsweise Massenluxus, welchen größere Grundbesitzer durch großen Aufwand für Bediente und zeitweise durch kostspielige Feste treiben. Dieser Gestalt des Luxus begegnen wir auch heute noch in denjenigen Schichten des Volkes, welche längere Zeit hindurch ihren Lebensunterhalt möglichst knapp bemessen, um dann gelegentlich sich gehörig austoben zu können. Die höhere Kultur bringt den Luxus, welcher das Leben verschönert und mit größerer Behaglichkeit ausstattet, wegen seiner größern Reize einen wirksamen Sporn für sittliche, wirtschaftliche Bethätigung bildet und auch mehr den untern Klassen des Volkes zugänglich wird.
Schon Malthus und später Roscher haben darauf hingewiesen, daß der vernünftige Luxus zu einer Art von Reservefonds für künftige Notfälle sich gestalten könne. So macht der verallgemeinerte Konsum von Fleisch und möglichst verschiedenartigen Lebensmitteln einen Mißwachs weniger empfindlich; werden in guten Zeiten mehr geistige Getränke etc. fabriziert, so kann in schlechten die Verwendung derselben eingeschränkt und damit ein größerer Spielraum für die Nahrungsmittel gewonnen werden.
Man suchte in früherer Zeit den Luxus durch Luxusgesetze oder Aufwandsgesetze (Luxusverbote) zu beschränken, so in Rom, als seine Herrschaft bei großer Einfachheit der Sitten noch keine große Ausdehnung angenommen hatte, ferner im Mittelalter bis zum 18. Jahrh. in Deutschland durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche Bestimmungen, in Frankreich, Schweden etc. Meistens sollte der Aufwand für Kleider, Gastmähler und Begräbnisse in Schranken gehalten werden, teils aus moralischen oder handelspolitischen Gründen, teils um die Verarmung zu hindern oder eine Abgrenzung der Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen.
Bei einigermaßen entwickeltem Verkehr werden solche Verbote unausführbar, weil die Beaufsichtigung viel zu lästig, kostspielig und dabei unzulänglich ist. Tüchtige Bildung und Gesittung, gehörige Pflege von Sparanstalten und eine solide Wirtschaftspolitik werden alsdann eine bessere nachhaltige Wirkung ausüben als Gesetze, die so leicht zur Umgehung anreizen. Ein Luxus freilich, welcher die öffentliche Sittlichkeit verletzt, wäre zu verhindern. Eine Reihe von verderblichen Beispielen des Luxus hat Em. Herrmann (»Die Launen der Pracht«, in den »Miniaturbildern aus dem Gebiet der Wirtschaft«, neue Ausg., Halle 1876) zusammengestellt.
Vgl. auch Roscher, Ansichten der Volkswirtschaft (3. Aufl., Leipz. 1878);
Baudrillart, Histoire du luxe privé et public (Par. 1878-80, 4 Bde.);
Laveleye, Le luxe (Verviers 1887).