Lutz
,
Johann, Freiherr von, bayr. Staatsminister, geb. zu Münnerstadt in Unterfranken, Sohn eines Schullehrers, studierte 1843-1848 in Würzburg [* 2] Jurisprudenz, wurde 1852 Rechtskonzipient und 1854 Richter beim Kreis- und Stadtgericht in Nürnberg. [* 3] 1857 wurde er als Protokollführer der in Nürnberg tagenden Konferenz für Bearbeitung eines deutschen Handelsgesetzbuchs beigegeben, welche er auch nach Hamburg [* 4] begleitete, wo sie das Seerecht bearbeiten sollte. Er gab infolgedessen 1861 die Konferenzprotokolle der Handels- und Seerechtskonferenz und einen Kommentar zu dem bayrischen Einführungsgesetz für das allgemeine deutsche Handelsgesetzbuch (Würzb. 1863-66) heraus.
Nach seiner Rückkehr nach
Bayern
[* 5] wurde er als Hilfsarbeiter in das
Justizministerium berufen und vom König
Max zum
Sekretär
[* 6] in seinem Privatkabinett ernannt. König
Ludwig II. erwählte ihn im
Dezember 1866 zum
Chef des
Kabinetts. Aber schon übernahm Lutz
das
Portefeuille der
Justiz im
Ministerium
Hohenlohe und führte unter großen Schwierigkeiten
einen neuen
Zivilprozeß in
Bayern ein. Nach Gressers
Abgang übernahm er auch das
Ministerium des
Kultus.
Hervorragenden
Anteil nahm Lutz
an den
Verhandlungen über die Begründung des
Deutschen
Reichs, erst in
München,
[* 7] dann in
Versailles,
[* 8] und verteidigte den
Vertrag vom im
Dezember 1870 und
Januar 1871 vor den bayrischen
Kammern in
längern eindringlichen und erfolgreichen
Reden. Bei der
Neubildung des
Ministeriums im
August 1871 gab Lutz
die
Justiz ab, behielt
aber im neuen
Kabinett
Hegnenberg-Dux das bei dem beginnenden kirchlichen
Kampf besonders wichtige
Ministerium des
Kultus.
Die Abwehr der ultramontanen Herrschaftsgelüste machte er sich nun zur Hauptaufgabe und veranlaßte den Beschluß des sogen. Kanzelparagraphen durch Bundesrat und Reichstag im November 1871, welcher die politischen Ausschreitungen des Klerus im Zaum halten sollte. Auch in Bayern selbst trat er der anmaßenden Forderung der Bischöfe, daß die Regierung den Altkatholizismus unterdrücken solle, mit Energie entgegen, wenngleich die Altkatholiken selbst von seinem durch Rücksichten beschränkten Verhalten nicht zufriedengestellt wurden.
Durch die Besetzung der erledigten
Bistümer mit gemäßigten, friedliebenden Männern suchte Lutz
besonders den klerikalen
Hetzereien ein Ende zu machen, wodurch er sich aber erst recht den
Haß der extremen Ultramontanen zuzog. Dieselben richteten
im
Landtag ihre heftigsten
Angriffe gegen ihn und forderten wiederholt in
Adressen an den König seine Entlassung. Der König
lehnte dieses Ansinnen nicht nur ab, sondern ernannte ihn auch 1880 nach
Pfretzschners Rücktritt zum
Präsidenten des
Ministeriums und erhob ihn 1884 in den erblichen Freiherrenstand. Auch nach der
Entsetzung
Ludwigs II. unter
dem
Regenten
Prinz
Luitpold blieb auf
Wunsch desselben im
Amt.