Lutieren
(lat.), das bei einzelnen chem. und technischen Operationen vorzunehmende Verkitten von Fugen an Apparatteilen, um entweder einem Entweichen von Dämpfen oder Gasen aus den Apparaten vorzubeugen oder ein Eindringen von Luft oder andern Gasen in die Apparate zu verhindern. Der zu verwendende Kitt oder das Lutum muß der betreffenden Operation angepaßt sein. Man lutiert die eisernen Thüren der Kopfstücke der Gasretorten mit Lehm, die Fuge zwischen einem Schmelztiegel und seinem Deckel mit Thon, gläserne Destillationsapparate [* 2] durch Aufstreichen eines Teiges von Leinmehl oder Roggenmehl u.s.w.