Lungenprobe
(Pneumobiomantik), der mit der Lunge [* 2] eines toten neugeborenen Kindes angestellte Versuch, der die Beantwortung der Frage, ob das Kind geatmet habe oder nicht, begründen soll. Bei diesem Versuch werden die Lungen aus der Brusthöhle entfernt und vorsichtig in ein mit Wasser angefülltes Gefäß [* 3] gebracht, wobei man beobachtet, ob sie untersinken oder schwimmen, und ob sie bei Druck unter Wasser Luft entwickeln. Auf diese Weise werden dann auch einzelne Lungenstücke untersucht.
Schwimmt die Lunge, so ist sie lufthaltig, und das Kind hat geatmet, daher nach der Geburt gelebt. Die Gewißheit hierüber ist besonders in Fällen von Verdacht auf Kindesmord von höchster Wichtigkeit. Die Probe ist indes nicht ganz zuverlässig, da beobachtet wurde, daß die Luft, auch wenn die Lungen geatmet haben, unter Umständen wieder verschwinden kann, und andererseits bei vorgeschrittener Fäulnis die Lunge durch Fäulnisgase luft- oder besser gashaltig wird.