Hut-Ludwig
der Römer, [* 3] Markgraf von Brandenburg [* 4] (1351-65), geb. 1330, der dritte Sohn Kaiser Ludwigs IV. aus dessen zweiter Ehe mit Margarete von Holland, wurde, weil er nach der Kaiserkrönung seines Vaters geboren war, zum Unterschiede von seinem Bruder Ludwig dem Ältern der Römer genannt. Schon früher als Stellvertreter seines Bruders in den Marken thätig, besonders gegen den Falschen Waldemar und dessen Beschützers setzte er, seitdem er 1351 durch den Vertrag von Luckau mit seinem jüngern Bruder Otto auf Brandenburg allein angewiesen war, die Kämpfe bis 1355 fort, erlangte zwar durch Verträge alle wesentlichen Teile der Mark wieder, aber doch nur dem Namen nach.
Denn er geriet dabei in solche Schulden, daß er fast das ganze Land verpfänden mußte, das 1356 zum Kurfürstentum erhoben wurde. Als Ludwig der Ältere 1361 gestorben war und ein weiterer Bruder Herzog Stephan die brandenb. Brüder um ihr bayr. Erbteil bringen wollte, suchte der kinderlose Ludwig sich den Beistand Karls IV. dadurch zu sichern, daß er 1363 Karl und seinem Sohne Wenzel als Nachfolgern in der Mark huldigen ließ. Er selbst starb schon 1365 und ward im Grauen Kloster in Berlin [* 5] begraben. -
Vgl. die Litteratur bei Ludwig dem Ältern und P. Scholz, Erwerbung der Mark Brandenburg durch Karl IV. (Bresl. 1874).