Lotto
(ital.) oder
Zahlenlotterie, eine Art des
Glücksspiels, welche darin besteht, daß jemand
aus den
Zahlen 1 - 90 eine oder mehrere (höchstens fünf) auswählt und unter Einzahlung einer
Summe darauf wettet, daß die
gewählte Zahl oder, wenn mehrere gewählt sind, alle gewählten
Zahlen sich unter denjenigen fünf
Zahlen befinden werden,
welche bei der nächsten Ziehung gezogen werden. Das Lotto
ward in Genua
[* 2] zuerst erfunden und 1620 von
Staats wegen eingeführt (daher auch Genuesische
Lotterie genannt). Es soll hier entstanden sein, indem man bei der Ergänzung
des
Großen
Rates aus 90 aufgezeichneten
Namen 5 ausloste, wobei es nicht wenige gab, welche auf die herauskommenden fünf
Namen
wetteten.
Leicht ließen sich an die
Stelle der
Namen
Zahlen setzen. Wer nur auf eine Nummer wettet, besetzt einen
sog.
Auszug und zwar einen einfachen
Auszug, wenn er darauf wettet, daß die betreffende Nummer überhaupt mit gezogen wird,
oder einen bestimmten
Auszug, wenn er wettet, daß die Nummer an einer bestimmten
Stelle (zuerst, zuletzt,
zu dritt u. s. w.) herauskommt. Zwei, drei, vier und fünf Nummern beißen
Ambe,
Terne, Quaterne und
Quinterne. Wird die Wette,
welche die Lotto
anstalt acceptiert hat, verloren, so geht auch der Einsatz verloren, wird die Wette dagegen gewonnen, so
erhält der Spielende so vielfach seinen Einsatz, als es der Lottoplan
für den vorliegenden Fall verspricht.
Für alle Fälle läßt sich die Wahrscheinlichkeit des Herauskommens der Nummern mathematisch unschwer berechnen. Da indes
die Lotto
anstalt die entstehenden Kosten tragen und decken muß und außerdem einen sehr erheblichen Gewinn bringen soll,
so empfängt der Gewinner in allen Fällen weniger, als er erhalten müßte. Besetzt er einen einfachen
Auszug und werden fünf Nummern gezogen, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß die betreffende Nummer mit gezogen wird,
5/90 = 1/18, d. h. für die
Kasse sind 17 Fälle, für die
Spieler 1 Fall günstig. Wenn die
Kasse auf jeden Gewinn verzichtete,
müßte der
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Spieler, wenn er mit dem einfachen Auszug gewinnt, 18mal seinen Einsatz erhalten; er bekommt ihn aber in der Regel nur 16-, in Österreich [* 4] nur 14mal. Bei einem bestimmten Auszug (Wahrscheinlichkeit 1/90) erhält der Gewinner in Österreich seinen Einsatz 57mal anstatt 90mal. Noch ungünstiger ist das Verhältnis bei der Ambe, Terne, Quaterne. Bei der letztern wird gemeinhin etwa nur der achte Teil derjenigen Summe von der Anstalt gezahlt, welche gezahlt werden sollte.
Man rechnet, daß in der Regel der dritte Teil des Einsatzes von vornherein Gewinn des Unternehmers, der Anstalt ist. In mehrern
Staaten wurde das öffentliche Lotto
als Finanzquelle monopolisiert. Gegenwärtig erzielen
Österreich und Italien
[* 5] aus derselben noch bedeutende Einnahmen, z. B. 1891/92 Österreich 14,4 Mill. M., Ungarn
[* 6] 3½ Mill. M.,
Italien 1892/93 etwa 26 Mill. M. (Reineinnahme). In Bayern
[* 7] wurde das Lotto
1861 aufgehoben. Zu hohe Einsätze werden zurückgewiesen,
um die Möglichkeit des Verlustes für die Kasse zu verringern; aus gleichem Grunde wird meist auch die
Besetzung der Quinterne nicht gestattet.