Lord
(engl., »Herr«, v. angelsächs. hlâford, »Brotherr«),
in
England
Titel der
Peers, namentlich der
Barone; auch führen ihn die
Söhne der
Herzöge und
Marquis und
die ältesten
Söhne der
Grafen (sogen. Lords
by courtesy, »aus
Höflichkeit«).
Letztere setzen den
Taufnamen nach Lord
, z. B. Lord
John
Russell, die eigentlichen Lords
nur den Familiennamen. Außerdem ist der Lord
stitel mit gewissen Ämtern verbunden (s.
Adel, S. 110). Lord
der
Admiralität und des
Schatzes werden alle Mitglieder der
Marine- und des obersten Finanzkonseils
genannt. In
Schottland führen die
Richter an den
Obergerichten insgesamt den
Titel Lord.
Auch in
England und
Irland ist es üblich,
den Oberrichter während seiner Amtsthätigkeit mit Lord
anzureden. Lords
spiritual,
Titel der englischen
Bischöfe in den Parlamentsversammlungen
(Gegensatz: Lords
temporal). Den
Ausdruck Lord
gebraucht der
Engländer auch in Bezug auf Gott, daher The Lord's
prayer, s. v. w.
das
Vaterunser, The Lord's
supper, das heilige
Abendmahl, etc.