Lombard
,
Leihhaus, Pfandhaus; Lombardgeschäft, das Darlehnsgeschäft gegen Faustpfand, insbesondere das von Banken gegen Verpfändung von Warenvorräten, Edelmetallen und Wertpapieren betriebene Darlehnsgeschäft, welches nur kurze Termine mit jeweiligen Prolongationsbewilligungen gestattet, im Interesse der Sicherheit leicht verkäufliche Pfänder verlangt, welche nur bis zu einem gewissen Prozentsatz ihres Wertes beliehen werden dürfen, und für die bei eintretender Preiserniedrigung Nachlieferung verlangt wird.
In der Bestimmung dieses
Satzes und des Darlehnszinsfußes hat die Lombardbank
(Leihbank) ein
Mittel in der
Hand,
[* 2] ihre
Lombardgeschäfte
auszudehnen oder zu beschränken (vgl.
Banken, S. 329). Lombard
bestände, die bei solchen Anstalten hinterlegten
Pfänder;
Lombard
scheine, die von den Leihanstalten ausgestellten
Scheine als Eigentumsbeweis für den Verpfänder;
Lombard
zinsfuß,
der für ein Lombard
darlehen bewilligte
Zinsfuß;
lombard
ieren, verpfänden oder auch
Lombardgeschäfte betreiben.
Lombarden
werden auch die
Aktien der Österreichischen Südbahn genannt. Der
Name Lombard
wird darauf zurückgeführt, daß im
Mittelalter
die
Lombardgeschäfte meist von lombard
ischen Geldwechslern betrieben wurden.