Lohntaxe
,
der obrigkeitlich festgestellte Lohnsatz. Dieselbe war früher vielfach üblich, und
zwar bestand sie meist in einem Höchstbetrag, über welchen die
Forderung des Arbeiters und die Verwilligung des Arbeitgebers
nicht hinausgehen durften. Heute überläßt man Regelung und Bestimmung der Lohnhöhe der freien Vereinbarung der Beteiligten;
die Lohntaxe
kommt nur noch ausnahmsweise vor. So können nach der deutschen
Gewerbeordnung, § 76, durch die
Ortspolizeibehörde in Übereinstimmung mit der Gemeindebehörde für Lohnbediente und andre
Personen, welche auf öffentlichen
Straßen und
Plätzen oder in Wirtshäusern ihre
Dienste
[* 2] anbieten,
Taxen festgesetzt werden. Vgl.
Taxen.