Lohn
,
im weitern Sinn die Vergeltung für gebrachte Opfer, in der Nationalökonomie die Vergütung für geleistete Dienste; [* 2]
gewöhnlich wird die Bezeichnung nur auf einfachere
Arbeiten angewendet (s.
Arbeitslohn), während
man den Lohn
für qualifizierte, geistige
Arbeiten, zumal bei einem auf längere
(Lebens-) Zeit abgeschlossenen
Vertrag, als
Honorar,
Gage,
Sold,
Besoldung,
Gehalt etc. bezeichnet.
Über Lohn
fonds, Lohn
fondstheorie und
ehernes Lohngesetz s.
Arbeitslohn, S. 760.