Locus
(lat.),
Ort, Platz,
Stelle, besonders auch in einem
Buch, z. B. locus
classicus, locus palmarius, eine
Haupt- oder
Beweisstelle
aus irgend einem
Buch;
locus
communis,
Gemeinplatz;
a quo,
Ort, wo der Aussteller eines
Wechsels oder einer
Anweisung wohnt, dagegen locus
ad quem, der
Ort, wo diese zahlbar wird;
locus
regit actum (»der
Ort ist für die
Handlung maßgebend«),
Rechtssprichwort, welches besagen will, daß die rechtliche Wirkung einer Handlung nach der Gesetzgebung des Ortes zu beurteilen ist, woselbst die Handlung vorgenommen wird (s. Kollision).